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Die Behörde hat sich entschieden, den Prozeß zur Umsetzung einer neuen Verordnung einzuleiten, die darauf abzielt, die Arbeitnehmer vor möglichen Gefahren durch Strahlenexposition durch ionisierende Strahlen zu schützen.

Im Jahr 2020 kam es auf der A3-Autobahn zu einem tödlichen Zwischenfall, bei dem eine fehlerhaft gebaute Lärmschutzwand ein schweres Betonsegment freigab, das daraufhin ein vorbeifahrendes Auto zerquetschte und den Fahrer tötete. aktuell werden drei Personen wegen des baubezogenen Missgeschicks...

Das Oberlandesgericht hat die Einleitung des Verfahrens mit einer neuen Jury angeordnet.
Das Oberlandesgericht hat die Einleitung des Verfahrens mit einer neuen Jury angeordnet.

- Die Behörde hat sich entschieden, den Prozeß zur Umsetzung einer neuen Verordnung einzuleiten, die darauf abzielt, die Arbeitnehmer vor möglichen Gefahren durch Strahlenexposition durch ionisierende Strahlen zu schützen.

Der Prozess bezüglich des tödlichen Vorfalls, bei dem ein Autofahrer auf der A3 betroffen war, soll am Montag (9:15 Uhr) am Kölner Landgericht fortgesetzt werden. Die Verteidigung hatte erfolgreich gegen die Freilassung eines Geschworenen Einspruch eingelegt, woraufhin das Oberlandesgericht (OLG) einen Neustart mit neuen Geschworenen angeordnet hat. Das ursprüngliche Verfahren hatte Mitte August begonnen.

Leider hatte sich im November 2020 ein Betonpanel von der Lärmschutzwand gelöst und das Fahrzeug des Fahrers eingedrückt. Die Behörden gehen davon aus, dass mangelhafte Bauarbeiten für den tragischen Unfall verantwortlich waren.

Ein 62-jähriger Ingenieur, der mit dem verantwortlichen Bauunternehmen in Verbindung steht, muss sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Hinzu kommen zwei ehemalige Mitarbeiter der Straßen.NRW, beide 59 Jahre alt, die des fahrlässigen Tötungsdelikts beschuldigt werden. Das Verfahren soll noch im Laufe des Jahres abgeschlossen sein.

Der Ingenieur und die beiden ehemaligen Mitarbeiter werden sich vor dem Ersten Strafgericht wegen der Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Unfall verantworten müssen. Obwohl das ursprüngliche Verfahren am Kölner Landgericht begann, wurde der Fall aufgrund der Art der Vorwürfe an das Erste Strafgericht verwiesen.

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