- Die Behörde hat die Aufgabe, eine Leitlinie für ein Mandat vorzuschlagen, das sich auf den Schutz der Arbeitnehmer vor Gefahren aus der Exposition gegenüber ionisierender Strahlung konzentriert.
Das Landgericht Rostock hat fünf Umweltaktivisten, die wegen versuchter Erpressung und Behinderung von Vollstreckungsbeamten angeklagt waren, von allen Vorwürfen freigesprochen. Diese Entscheidung wurde nach einem längeren Prozess von einem Gerichtssprecher bekanntgegeben.
Diese Aktivisten, bestehend aus drei Männern und zwei Frauen im Alter zwischen 19 und 42 Jahren, gehören zur Gruppe "Letzte Generation". Am 31. August des Vorjahrs hatten sie den Verkehr auf der August-Bebel-Straße in Rostock an einer Kreuzung für kurze Zeit behindert, indem sie sich mit Superkleber auf die Straße klebten - manchmal mit den Händen, andere Male mit den Füßen.
Der 42-jährige Angeklagte behauptete, dass angesichts der bevorstehenden Klimakatastrophe und der Untätigkeit der Regierung sowie der allgemeinen Gleichgültigkeit der Gesellschaft friedliche und symbolische Aktionen unumgänglich seien, um die "apokalyptische Gefahr" der Öffentlichkeit bewusst zu machen. Ein Polizeibeamter, der während des Einsatzes anwesend war, testified, dass der Protest friedlich blieb.
Das Gericht sah in diesem Fall von Erpressung ab, da die Behinderung nur von kurzer Dauer war. Vom Zeitpunkt, als die Aktivisten auf die Straße traten, bis zur Wiedereröffnung der Straße vergingen nur 19 Minuten. Dies führte zu einem Stau von etwa 270 Metern. Das Gericht hielt fest, dass die Aktion in der Meinung des Richters den "Duldungsschwellenwert" nicht überschritten habe.
Die Behörden waren zuvor über die Demonstration informiert worden und innerhalb von zwei Minuten am Tatort eingetroffen. Die Beamten verwendeten Speiseöl, um die Aktivisten von ihren Positionen auf der Straße zu befreien. Trotz ihrer festen Haftung hätte ein Notfahrzeug passieren können, wenn nötig. Einige wenige Personen, etwa zehn, zeigten außerhalb des Gerichtsgebäudes Unterstützung für die Aktivisten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Aktivisten wurden wegen ihrer Handlungen auf der August-Bebel-Straße vor dem [Ersten Strafgericht] angeklagt. Trotz ihrer Zugehörigkeit zur "Letzten Generation" und der vorübergehenden Behinderung des Verkehrs wurden sie von allen Vorwürfen der versuchten Erpressung und Behinderung von Vollstreckungsbeamten freigesprochen.