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Die Arbeitsgruppe des VfB legt ihre Ergebnisse offen.

Beim VfB Stuttgart ist ein heftiger Streit um die Abberufung von Präsident Claus Vogt aus dem Aufsichtsrat entbrannt. Die Vereinssatzung wird nun ein genaueres Verfahren für die Wahl eines Nachfolgers festlegen.

Stuttgarts Vorstandsvorsitzender Alexander Wehrle (l.) und Stuttgarts Präsident Claus Vogt (r.)...
Stuttgarts Vorstandsvorsitzender Alexander Wehrle (l.) und Stuttgarts Präsident Claus Vogt (r.) stehen auf der Tribüne.

Nach einem Streit über die Zuständigkeit, - Die Arbeitsgruppe des VfB legt ihre Ergebnisse offen.

Im Nachgang einer Führungswechsel bei VfB Stuttgart im Frühjahr wird die Zusammensetzung des Aufsichtsrats in Zukunft geregelt. Ein Arbeitskreis innerhalb des Fußball-Leistungszentrums beriet am Dienstag den Vorstand darüber, vorgeschlagene Satzungsänderungen für Diskussion und Abstimmung auf dem nächsten Mitgliederversammlung am 28. Juli vorzubereiten.

Die Entscheidung, den Clubpräsidenten Claus Vogt im März als Vorsitzenden des AG zu entlassen, brach eine lange bestehende Vereinbarung, dass der Präsident immer den Aufsichtsrat leiten würde. Teilbereiche der organisierten Fancommunity empfanden sich betrogen und sahen die Einflussmöglichkeiten der Mitglieder als schwindend - einige forderten sogar den Rücktritt des gesamten Vorstands.

Seitdem haben sich verschiedene Stakeholder zu den Themen geäußert. Alexander Wehrle, Vorstandsvorsitzender der AG, äußerte den Wunsch, strukturelle Probleme in einer kooperativen Arbeitsgruppe zu lösen, die alle Komitees umfasst.

Diese Arbeitsgruppe hat angeblich Fortschritte erzielt, wie aus ihrer letzten Aussage hervorgeht. Der 50+1-Regelung, die einen Finanzinvestor von der Mehrheit der Stimmen und damit der letzten Entscheidungsgewalt in einem Verein abhält, wurde bei VfB "unmissverständlich sichergestellt". Der Verein plant, den Aufsichtsrat in Zukunft mit zusätzlichen Personen zu verstärken.

Hinsichtlich der Mitgliederversammlung 2017, die festlegte, dass der Präsident oder ein Vorstandsmitglied immer den Aufsichtsrat leiten sollte, gelten solche Aussagen nicht mehr rechtlich für den unabhängigen Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft. Dennoch geloben alle Ausschussvertreter, dass "ein gewählter Vorstandsmitglied immer der Vorsitzende sein soll".

Derzeit leitet VfBs Aufsichtsrat Tanja Göner, allerdings ist sie nur eine vorübergehende Lösung. Der Vizepräsident Rainer Adrion hatte im Mai mitgeteilt, dass er bereit wäre, die Position "wenn es dazu beiträgt, Frieden am Club zu schaffen".

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