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Die Anfrage der AfD an den Yeboah-Untersuchungsausschuss wurde abgelehnt

Benachteiligen SPD und CDU den AfD im Landtag die politische Teilhabe? Das höchste Gericht des Saarlands wählt klare Worte für die Besetzung eines Ausschusses.

Die AfD hat keinen Anspruch auf einen fundamentalen Sitz im Yeboah-Untersuchungsausschuss.
Die AfD hat keinen Anspruch auf einen fundamentalen Sitz im Yeboah-Untersuchungsausschuss.

- Die Anfrage der AfD an den Yeboah-Untersuchungsausschuss wurde abgelehnt

Der Landtag des Saarlands hat mit seiner Entscheidung, den sogenannten Yeboah-Untersuchungsausschuss mit drei SPD- und zwei CDU-Mitgliedern zu besetzen, nicht gegen die Rechte der AfD-Fraktion verstoßen. Dies hat das Verfassungsgericht in Saarbrücken festgestellt. Die Klage der AfD wurde "vollumfänglich abgewiesen". Die AfD hatte unter anderem über mangelnde Parlamentsbeteiligungsrechte geklagt. Das Verfassungsgericht stellte fest, dass die saarländische Verfassung Fraktionen keinen Anspruch auf einen Grundmandat in einem Untersuchungsausschuss einräumt.

Die Zusammensetzung des Ausschusses mit fünf Mitgliedern hält das Prinzip der Proportionalität aufrecht, wonach jeder Ausschuss ein Miniaturabbild der Plenarsitzung sein sollte. "Gemäß der spezifischen Sitzverteilung im 17. saarländischen Landtag würde bei einer Ausschussgröße von fünf Mitgliedern nach der verfassungsrechtlich zulässigen Berechnungsmethode d'Hondt die SPD-Fraktion drei reguläre Mitglieder und die CDU-Fraktion zwei erhalten." Die AfD hat lediglich ein beratendes Mitglied.

Der Fokus des Ausschusses liegt auf dem Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim in Saarlouis im Jahr 1991, der bundesweit Aufsehen erregte. Der 27-jährige Samuel Yeboah aus Ghana kam bei dem Feuer ums Leben. Der Ausschuss soll unter anderem mögliche Versäumnisse der Sicherheitsbehörden bei der Untersuchung nach dem Anschlag klären. Die SPD regiert alleine im Saarland und hat 29 Sitze im Landtag. Die CDU hat 19 Sitze, die AfD drei.

Die Entscheidung, dem Yeboah-Untersuchungsausschuss drei SPD- und zwei CDU-Mitglieder zuzuweisen, entspricht der d'Hondt-Methode und gewährleistet die Proportionalität zwischen den Parteien, insbesondere indem die CDU als Teil des Ausschusses einbezogen wird. Trotz weniger Sitze im saarländischen Landtag bleibt die CDU, vertreten durch die CDU, ein wichtiger Teil des Ausschusses.

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