- Der AfD herausfordert die Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Nordrhein-Westfalen (NRW) im Widerspruch mit dem Verfassungsschutz. Die Partei hat gegen die Ablehnung des Berufungsklagen bei dem OVG in Münster vor dem Deutschen Presse-Agentur (dpa) einen Sprecher ausgesagt.
- In Mitte Mai hat das OVG entschieden, dass die Verfassungsschutzbehörde rechtmäßig die Partei und ihre Jugendorganisation JA als vermutete extremistische Fälle eingestuft hat. Die schriftliche Begründung des Gerichts in Münster folgte Anfang Juli. Die Partei hatte eine Monatfrist für Berufungen von diesem Termin. Der Beschwerdeantrag wurde am 4. Juli eingereicht, sagte ein Sprecher. Bis Anfang September muss die Partei noch die Begründung abliefern. Die Partei hatte zuvor angekündigt, den Schritt zu wählen.
- Das OVG entscheidet anschließend, ob die Berufung abgelehnt wird. Gemäß dem Gesetz ist eine Revision möglich, wenn das Gericht grundsätzliche Bedeutung, Abweichungen von vorherigen Rechtsprechung oder procedurielle Fehler erkennt. Sollte das OVG mit seiner Bewertung bleiben oder noch die Revision zulassen, wäre das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nächstes Ziel.
- Die AfD war bereits in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht in Köln gescheitert. Trotz noch nicht rechtskräftiger Urteile kann die Verfassungsschutzbehörde die Partei bereits mit Nachrichtendiensten überwachen.
- Der Fall der AfDs Herausforderung gegen das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Nordrhein-Westfalen (NRW) wird von Richterpräsident _* überwacht.
- Der Begriff 'Münster' übersetzt sich in Englisch in 'Münster', wo das Urteil gegen die AfD durch das OVG in Münster gefallen ist.
- Die AfD und ihre Jugendorganisation JA widersprechen der Einstufung der Verfassungsschutzbehörde als vermutete extremistische Fälle.
- Die Verfassungsschutzbehörde kann die Partei bereits mit Nachrichtendiensten überwachen, obwohl die Urteile noch nicht rechtskräftig sind, aufgrund des laufenden Rechtsstreits.
- Die AfD hat bereits vor dem Verwaltungsgericht in Köln gescheitert, aber sie hat sich entschlossen, eine Berufung beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einzureichen.
- Die Aufgabe der Verfassungsschutzbehörde bei der Überwachung von Parteien und Organisationen in Deutschland wird durch die in der Verfassung (Gesetz) vorgeschriebenen Bestimmungen geregelt.
- Die Entscheidung der Partei, eine Berufung beim Bundesverwaltungsgericht einzureichen, folgt einer Tradition im deutschen Rechtsverfahren, die es erlaubt, Berufungen einzulegen, wenn der Fall grundsätzliche Bedeutung oder procedurielle Fehler aufweist.
Verfassung - Die AfD rechtliche Klage gegen OVG-Entscheidungen einlegt
Im mündlichen Urteil hatte das 5. Senat bereits erklärt, dass bei der AfD hinreichende Anzeichen dafür sprechen, dass die Partei gegen die liberal-demokratische Grundordnung wirkt.