zum Inhalt

Deutschsprachigkeit verpflichtend: Kinderärzte verzichten auf ihre Lizenz

Das Schild ist weg, die Regel bleibt:Eine Kinderpraxis behandelt nur Patienten mit Kenntnissen der deutschen Sprache oder einem Dolmetscher.

- Deutschsprachigkeit verpflichtend: Kinderärzte verzichten auf ihre Lizenz

Nach der Aufregung durch ein "nur Deutsch"-Schild hat eine Kinderarztpraxis in Kirchheim unter Teck das Schild an der Rezeption entfernt. Allerdings halten die Ärzte an der Regel fest, nur Patienten mit ausreichenden Deutschkenntnissen oder mit einem Dolmetscher zu behandeln.

"Wir haben das Schild jetzt entfernt, weil wir glauben, dass die Botschaft, insbesondere aufgrund der ganzen Medienaufmerksamkeit, bei allen unseren Patienten angekommen ist, die es wissen müssen", sagte Kinder- und Jugendmediziner Ulrich Kuhn. Davor hatten die "Stuttgarter Zeitung" und die "Stuttgarter Nachrichten" darüber berichtet.

Die große Kinderarztpraxis in der Nähe von Stuttgart hatte das Schild etwa zwei Monate lang verwendet, um eine neue interne Regelung bekannt zu geben: "Wir sprechen nur Deutsch in dieser Praxis! Wenn aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse keine Kommunikation möglich ist und kein Dolmetscher persönlich anwesend ist, müssen wir in Zukunft die Behandlung ablehnen, ausgenommen Notfälle." Diese Regelung hatte Diskussionen im Internet und Vorwürfe des Rassismus ausgelöst, die die Ärzte zurückwiesen.

Schild kehrt zurück

Die Ärzte hatten argumentiert, dass sie die Patienten sicher und vernünftig behandeln wollten. Sie sagten, dass immer mehr Eltern mit Kindern kämen, die kein Wort Deutsch verstünden, was Behandlung und Diagnose unmöglich mache. Laut Kuhn werden in der Praxis etwa 3.500 Kinder und Jugendliche jedes Vierteljahr behandelt. Er praktiziert mit seinem Kollegen seit etwa 23 Jahren an diesem Standort, und etwa die Hälfte der Patienten hat jetzt einen Migrationshintergrund.

"Natürlich sollten die Betroffenen weiterhin mit einem Dolmetscher kommen", erklärte Kuhn. Seine Schlussfolgerung war: "Dieses Schild war nicht für die Öffentlichkeit bestimmt, sondern für unsere Patienten. Daher beeinflusst diese Medienaufmerksamkeit unsere organisatorischen Maßnahmen in keiner Richtung."

Momentan wird an der Rezeption ein anderes Schild mit Praxisregeln angezeigt. "Wir wechseln sie nur ab. Irgendwann kommt auch das alte Schild wieder zurück."

Die Ärzte versicherten ihren Deutsch sprechenden Patienten, dass die Regelung, ausreichende Sprachkenntnisse oder einen Dolmetscher für die Behandlung zu benötigen, weiterhin gilt, trotz des Entfernens des umstrittenen Schildes. Der Patient, der einen Dolmetscher benötigt, sollte diesen weiterhin während seines Besuchs nutzen.

Lesen Sie auch:

Kommentare

Aktuelles

Betriebseinstellung der insolventen Fashion-Kette Esprit erfolgt largely

Die insolvente Modekette Esprit ist weitgehend bankrott

Die insolvente Modekette Esprit ist weitgehend bankrott Vom insolventen Modekonzern Esprit bleibt in Deutschland fast nichts übrig außer der Marke. Ein Käufer für die gesamte Firma wurde nicht gefunden, wie die Esprit Europe GmbH am Donnerstag in Ratingen bei Düsseldorf mitteilte. Die Geschäftsbetriebe werden daher in den kommenden Monaten vollständig

Mitglieder Öffentlichkeit
Entscheidung zur Urlaubsentgeltung im öffentlichen Dienst

Entscheidung über Urlaubsbeihilfen im öffentlichen Dienst

Entscheidung über Urlaubsbeihilfen im öffentlichen Dienst Das Bundesarbeitsgericht hat die Ferienregelung für Arbeitnehmer der Bundesländer mit wechselnden Arbeitsplätzen geklärt. Laut Entscheidung der höchsten deutschen Arbeitsrichter gilt immer die Ferienregelung des Bundeslandes, in dem der reguläre Arbeitsplatz des Arbeitnehmers liegt, nicht die des temporären Einsatzortes (6 AZR 38/24). "Der

Mitglieder Öffentlichkeit