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Deutschlandticket Sozial startet in erster NRW-Region

Im Bundesland Nordrhein-Westfalen haben Millionen Geringverdiener die Möglichkeit, vergünstigte Tickets nach Deutschland zu kaufen. Mit 39 Euro pro Monat statt 49 Euro ist es günstiger als die Standardversion. Allerdings wurden die Verkehrsverbünde nicht gleichzeitig ins Leben gerufen.

„D-Ticket“ im Chipkartenformat..aussiedlerbote.de
„D-Ticket“ im Chipkartenformat..aussiedlerbote.de

Deutschlandticket Sozial startet in erster NRW-Region

Ab diesem Freitag können Geringverdiener in den ersten Regionen NRWs mit einer vergünstigten Variante des Deutschlandtickets im Nah- und Regionalverkehr quer durchs Land reisen. Mehrere Verkehrsunternehmen des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) und des Verkehrsverbundes Westfalen haben den Start des neuen Deutschlandticket Sozial zum 1. Dezember angekündigt. Die monatlichen Kosten betragen 39 Euro statt 49 Euro und sind damit sogar günstiger als die Standardversion. Für den Ticketkauf ist ein Berechtigungsnachweis erforderlich.

Das Deutschlandticket Sozial wird ab dem 1. Januar 2024 bei ausgewählten Verkehrsunternehmen des Verkehrsverbundes Rhein-Siegel (VRS), des Verkehrsverbundes Aachen (AVV) und des Verkehrsverbundes Westfalen eingeführt. Nach Schätzungen des nordrhein-westfälischen Verkehrsministeriums haben bundesweit rund drei Millionen Menschen Anspruch auf das neue Deutschlandticket Sozial. Allerdings erwarten weder das Verkehrsministerium noch der Verkehrsverband einen so großen Anstieg. Neben neuen Deutschlandticket-Nutzern dürfte es auch viele Kunden geben, die auf die neue, günstigere Variante umsteigen.

Wie der VRR erklärt, besteht die Möglichkeit, bei Ihrer Kommune einen Berechtigungsnachweis oder einen Bescheid zum Erwerb eines Deutschlandticket Sozial zu erhalten. Nur von der VRR-Gemeinde autorisierte Fahrgäste können im VRR ermäßigte Fahrkarten erwerben. Die vom VRR im Internet aufgeführten Leistungen sind Arbeitslosengeld II, Bürgergeld, Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Leistungen nach dem VIII. Band des Sozialversicherungsgesetzes, Asylbewerberleistungsgesetz. Empfänger von Leistungen und Leistungen des Bundes nach dem Gesetz sind Anspruch auf den Erhalt neuer Tickets.

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Quelle: www.dpa.com

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