- Deutsche Umwelthilfe verklagt Shell erfolgreich wegen "CO2-neutralem" Motoröl
Das Landgericht Hamburg hat einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Ölgesellschaft Shell Deutschland stattgegeben. Das Unternehmen ist damit verboten, ein Motoröl als "CO2-neutral" zu bewerben, wie das Gericht mitteilte. Ferner darf Shell nicht mehr behaupten, wie es auf der Firmenwebsite tat, dass sie die durch Kraftstoffverbrauch verursachten CO2-Emissionen der Autofahrer zum Preis von 1,1 Cent pro Liter Benzin oder Diesel ausgleichen werde.
Der Bundesgeschäftsführer der DUH, Jürgen Resch, begrüßte das Urteil als "K.O.-Schlag für den Klimaschutz". Mit dieser Entscheidung sei "Shells Verbrauchertäuschung gestoppt", erklärte er.
Die DUH kritisiert die mangelnde Transparenz, also Informationen darüber, wie die CO2-Neutralität erreicht wird. Sie kritisiert auch, dass unter anderem Emissionsgutschriften aus Waldschutzprojekten in Peru und Indonesien gekauft werden, um die CO2-Emissionen auszugleichen.
Waldschutzprojekte seien in fast allen Fällen nicht geeignet, CO2 auszugleichen, "weil das Treibhausgas CO2 viele Jahrhunderte in der Erdatmosphäre bleibt, während die Projektbetreiber nur garantieren, dass die Bäume für einige Jahre bis Jahrzehnte erhalten bleiben", erklärte die DUH. Das in den Bäumen gebundene CO2 kann dann wieder freigesetzt werden.
Die DUH kündigte an, "gegen alle anderen Unternehmen vorzugehen, die fossile Produkte oder Dienstleistungen durch unangemessene Ausgleichsversprechen als klimaneutral bewerben". Sie rief die Industrie und den Handel auf, "die Umwelt- und Klimawirkungen ihrer Produkte ehrlich zu reduzieren, die tatsächlichen Werte zu veröffentlichen, damit ein Vergleich möglich ist, und von jeder Form des Greenwashing abzusehen".
Das Urteil des Landgerichts Hamburg ist noch nicht rechtskräftig. Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) müsste über eventuelle Berufungen entscheiden.
Ein weiteres Urteil in einem weiteren Klimaklageverfahren der DUH vor dem Landgericht Hamburg, in dem die Organisation am Freitag gegen die Kreuzfahrgesellschaft Tui Cruises siegte, ist ebenfalls noch nicht rechtskräftig, wie die Umweltorganisation weiter mitteilte. (Aktenzeichen 315 O 9/24)
In diesem Fall gab das Gericht ebenfalls der DUH Recht und bestätigte die Täuschung der Verbraucher durch ein Versprechen von TUI Cruises, bis zum Jahr 2050 einen angeblich entkarbonisierten Kreuzfahrtbetrieb zu erreichen. Die Umweltorganisation kritisierte, dass solche Versprechen eine realistische Basis haben müssen und nicht auf falschen Aussagen beruhen dürfen.
Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH), Jürgen Resch, zeigte sich zufrieden mit der Entscheidung des Gerichts und sagte: "Dieses Urteil ist ein schwerer Schlag gegen Shells Klimabetrug." Die DUH betonte auch ihre Absicht, andere Unternehmen anzugreifen, die fossile Produkte oder Dienstleistungen als klimaneutral vermarkten, und forderte: "Industrie und Handel sollten ihre Umweltauswirkungen ehrlich reduzieren und von Greenwashing absehen."
Im Zusammenhang mit der Kompensation von CO2-Emissionen kritisiert die DUH die Verwendung von Waldschutzprojekten, wie erklärt: "Waldschutzprojekte sind selten geeignet, CO2 auszugleichen, da CO2 in der Atmosphäre über einen langen Zeitraum bleibt im Vergleich zur Garantiezeit des Projekts."