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Deutlicher Rückgang der von der Härtefallkommission bearbeiteten Anträge

Die Härtefallkommissionen können Migrantinnen und Migranten, die keinen gesetzlichen Sanktionen unterliegen, bei ihren Bemühungen unterstützen, ein Bleiberecht in Deutschland zu erhalten. Die Amnestiegerichte haben sich in diesem Jahr mit weniger Fällen befasst als in den Vorjahren. Dafür gibt...

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Ein Schild mit der Aufschrift "Asyl" hängt an der Wand der Landeserstaufnahmestelle für Asylbewerber (LEA). Foto..aussiedlerbote.de

Migration - Deutlicher Rückgang der von der Härtefallkommission bearbeiteten Anträge

Die Einführung des Gesetzes über Aufenthaltsmöglichkeiten für Migranten vor etwa einem Jahr brachte erhebliche Veränderungen mit sich. Seitdem ist die Zahl der Anträge an den baden-württembergischen Erschwernisausschuss deutlich zurückgegangen. An diesen Ausschuss können sich Menschen wenden, die eine Aufenthaltserlaubnis suchen. "Die Zahl der Anträge ist in diesem Jahr deutlich zurückgegangen. Das ist vor allem auf das Opportunitätsaufenthaltsgesetz zurückzuführen", sagt Klaus Pavel, Vorsitzender der Härtefallkommission.

Er rechnet damit, dass sich die Zahl der Widersprüche bis zum Jahresende bei etwa 250 stabilisieren wird. Im vergangenen Jahr waren es laut Pavel 420 und im Jahr davor 450 Anträge.

Das neue Opportunitätsaufenthaltsgesetz bietet Menschen, die seit dem 1. Oktober 2022 mindestens fünf Jahre in Deutschland leben dürfen oder eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, die Möglichkeit, gemeinsam mit einem Angehörigen eine Aufenthaltserlaubnis auf Probe für Personen unter 18 Monaten zu erhalten. Ausgeschlossen sind Straftäter und Personen, die wiederholt und vorsätzlich falsche Angaben zu ihrer Identität gemacht haben, um ihre Abschiebung zu verhindern. Nach Ablauf der 18 Monate erhält jede Person, die sich überwiegend selbst versorgen kann, über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt und eine eindeutige Identität besitzt, einen Daueraufenthalt.

Das Gesetz tritt am 31. Dezember 2022 in Kraft, und die starken Reaktionen, die es ausgelöst hat, sind bereits Mitte des Jahres sichtbar. Nach einer Umfrage des Mediendienstes Integration haben in den ersten sechs Monaten nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung mindestens 49.000 Menschen einen Antrag gestellt. Davon wurden rund 17.000 Anträge bewilligt und rund 2.100 abgelehnt. Tausende von Anträgen befanden sich zum Zeitpunkt der Erhebung noch in der Bearbeitung.

In Baden-Württemberg geht der Vorsitzende des Erschwernisausschusses davon aus, dass bis Ende dieses Jahres etwa 80 Prozent aller Empfehlungen des Ausschusses vom Justizministerium genehmigt werden. "Mehr eindeutige Fälle werden durch das Opportunitätsaufenthaltsgesetz gehen. Wir sind jetzt praktisch nur noch für schwierige Fälle zuständig."

Staatssekretär Siegfried Lorek sagte, dass das Ausländergesetz nicht für alle Einzelfälle eine zufriedenstellende Lösung bieten könne. "Für diese Fälle bietet der Härtefallausschuss die Möglichkeit, besondere humanitäre Schwierigkeiten zu prüfen." Das Justizministerium und IMMIGRATION streben eine hohe Bewilligungsquote an. Lorek: "Wir werden vor allem prüfen, ob die deutsche Bevölkerung nicht bestraft wird."

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg fordert vom Justizministerium, die Entscheidungen der Härtefallkommissionen stärker als bisher zu berücksichtigen. Anja Bartel von der Geschäftsstelle des Vereins sagte am Mittwoch: "Die Mitglieder der Kommissionen nehmen sich im Rahmen ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit die Zeit, sich intensiv mit dem persönlichen Schicksal der Betroffenen auseinanderzusetzen." Straftaten von Betroffenen seien immer im Kontext ihrer Gesamterfahrung zu bewerten und dürften nicht instinktiv zum Ausschluss von Wohnmöglichkeiten führen.

Die Härtefallvermutung ist in der Regel ausgeschlossen, wenn eine schwerwiegende Straftat begangen wurde oder ein ernsthaftes Abschiebungsinteresse besteht. Dazu gehört zum Beispiel eine Freiheitsstrafe wegen eines vorsätzlichen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. "In diesem Jahr hatten wir leider mehrere Fälle von Straftaten im Zusammenhang mit dem Betäubungsmittelgesetz", sagt Pavel. Es gab auch eine Reihe von Antragstellern, die Körperverletzungen oder Diebstähle erlitten haben.

Aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen kann die Härtefallkommission ein Härtefallersuchen an das Justizministerium richten. Sie entscheidet dann, ob sie die zuständigen Behörden anweist, dem Antragsteller eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Die zehn Mitglieder der Härtefallkommission sind Vertreter der Kirchen, der kommunalen Landesverbände und der freien Träger.

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Quelle: www.stern.de

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