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Deutlich weniger Anträge werden von der Härtefallkommission bearbeitet

Härtefallgremien können Einwanderer, die keinen rechtlichen Sanktionen unterliegen, bei ihrem Bemühen um ein Bleiberecht in Deutschland unterstützen. Das Begnadigungsgericht bearbeitet dieses Jahr weniger Fälle als in den Vorjahren. Dafür gibt es einen Grund.

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An der Wand der Landeserstaufnahme für Asylbewerber (LEA) hängt ein Schild mit der Aufschrift „Asyl“. Foto.aussiedlerbote.de

Migration - Deutlich weniger Anträge werden von der Härtefallkommission bearbeitet

Das vor etwa einem Jahr eingeführte „Immigrant Opportunity Residency Act“ brachte erhebliche Änderungen mit sich. Seitdem ist die Zahl der Anträge beim Härtefallrat Baden-Württemberg deutlich zurückgegangen. Ausländer, die eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, können sich an die Kommission wenden. „Die Zahl der Anträge ist in diesem Jahr deutlich zurückgegangen. Das ist vor allem auf das Aufenthaltschancengesetz zurückzuführen“, sagte Klaus Pavel, Vorsitzender des Härtefallausschusses.

Er geht davon aus, dass sich die Zahl der Einsprüche bis zum Jahresende bei rund 250 stabilisieren wird. Laut Pavel gab es letztes Jahr 420 Bewerbungen und im Jahr zuvor 450.

Das neue Aufenthaltschancengesetz bietet Personen, die sich ab dem 1. Oktober 2022 mindestens fünf Jahre in Deutschland aufhalten dürfen oder im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind, die Möglichkeit, gemeinsam mit einem Angehörigen eine befristete Aufenthaltserlaubnis für weniger als 18 Monate zu erhalten . Ausgenommen sind Kriminelle und Personen, die wiederholt und vorsätzlich falsche Identitätsangaben gemacht haben, um ihre Abschiebung zu verhindern. Nach Ablauf von 18 Monaten soll jeder Person, die überwiegend selbstständig ist, über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt und über eine eindeutige Identität verfügt, eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis gewährt werden.

Die enormen Auswirkungen dieses Gesetzes, das am 31. Dezember 2022 in Kraft tritt, waren bereits Mitte des Jahres erkennbar. Laut einer Umfrage des Integrationsmediendienstes haben in den ersten sechs Monaten seit Inkrafttreten der Gesetzesänderung mindestens 49.000 Ausländer entsprechende Anträge gestellt. Davon wurden etwa 17.000 Anträge genehmigt und etwa 2.100 abgelehnt. Zum Zeitpunkt der Untersuchung befanden sich noch Tausende Anträge in Bearbeitung.

In Baden-Württemberg geht der Vorsitzende der Härtefallkommission davon aus, dass bis Ende dieses Jahres etwa 80 % aller Empfehlungen der Kommission vom Justizministerium angenommen werden. „Eindeutigere Fälle werden durch den Residency of Opportunity Act geregelt. Wir sind im Moment eigentlich nur für schwere Fälle zuständig.“

Staatssekretär Siegfried Lorek sagte, das Ausländerrecht könne nicht für alle Einzelfälle zufriedenstellende Lösungen bieten. „Für diese Fälle bietet das Hardship Board die Möglichkeit, konkrete humanitäre Härtefälle zu prüfen.“ Das Ministerium für Justiz und Einwanderung strebt hohe Zustimmungsraten an. „Wir werden insbesondere darüber nachdenken, ob das deutsche Volk nicht bestraft wird“, sagte Lorek.

Die Vermutung eines Härtefalls ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn der Ausländer eine schwere Straftat begangen hat oder ein ernstes Interesse an der Abschiebung hat. Hierzu zählen beispielsweise Freiheitsstrafen wegen vorsätzlicher Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz. „Leider hatten wir dieses Jahr mehrere Fälle von Straftaten im Zusammenhang mit dem Betäubungsmittelgesetz“, sagte Pavel. Andere haben eine Vorgeschichte von Personenschäden oder Diebstählen.

Der Härtefallausschuss kann aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen einen Härtefallantrag beim Justizministerium einreichen. Anschließend wird entschieden, ob die zuständige Ausländerbehörde beauftragt wird, dem Antragsteller eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Die zehn Mitglieder des Ausschusses sind Vertreter von Kirchen, lokalen Regionalverbänden und Unabhängigen.

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Quelle: www.stern.de

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