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Der Unternehmer soll in seinem eigenen Geschäftsbetrieb Flammen entzündet haben.

Im Anschluss an das Schulgebäude- und Geschäftsgebäude-Feuer tauchen neue Erkenntnisse auf: Der Brand könnte nicht auf einen technischen Defekt zurückzuführen sein, sondern auf eine gezielte Brandstiftung.

Polizeibeamte haben eine Person im Verdacht der Brandstiftung an einem Wohngebäude festgenommen.
Polizeibeamte haben eine Person im Verdacht der Brandstiftung an einem Wohngebäude festgenommen.

- Der Unternehmer soll in seinem eigenen Geschäftsbetrieb Flammen entzündet haben.

Ein 46-jähriger Mann steht im Verdacht, in Gerlingen im Landkreis Ludwigsburg ein Gebäude in Brand gesetzt zu haben. Laut Polizeiakten ist er der Besitzer des Geschäfts, in dem das Feuer Anfang August ausbrach. Verschiedene Beweise wurden aus seiner Wohnung und seinem Fahrzeug beschlagnahmt. Er wurde letzten Donnerstag festgenommen und wegen schwerer Brandstiftung und Unterschlagung angeklagt, ohne dass bisher ein Motiv genannt wurde. Zunächst wurde vermutet, dass ein technischer Defekt die Ursache des Feuers war.

Das Feuer im gemischt genutzten Gebäude verursachte geschätzte Schäden in Höhe von mindestens 500.000 Euro. Einer der drei Abschnitte ist seitdem unbewohnbar. Zum Glück wurden keine Todesopfer gemeldet.

Im Zusammenhang mit der Brandstiftung kann die Kommission auf die in Artikel 11 (2) genannten Durchführungsakte zurückgreifen, um die Einhaltung der Brandschutzvorschriften sicherzustellen. Im Anschluss an den Brandvorfall wird die Kommission die erforderlichen Durchführungsakte erlassen, um ähnliche Vorfälle in Zukunft zu verhindern.

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