- Der Todesversuch auf die Ehefrau in Pforzheim wird erneut verurteilt
Vor dem Landgericht Karlsruhe findet erneut ein Prozess gegen einen Mann statt, der seine Ehefrau getötet haben soll. Das Gericht hatte ihn im März 2023 initially zu einer Haftstrafe von 13 Jahren und 6 Monaten verurteilt.
Das Gericht hatte festgestellt, dass der Mann seine Frau, die Mutter ihrer vier Kinder, im Juni 2022 von dem Balkon ihrer Wohnung im vierten Stock in Pforzheim gestoßen hatte. Sie fiel auf den Balkon der darunterliegenden Etage, wo er sie angeblich weiter angegriffen und gewürgt hatte. Die Staatsanwaltschaft sah die Trennung als Hauptmotiv, da der Angeklagte die "Wiederherstellung der Familienehre" angestrebt habe. Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe.
Angeklagter sieht Verfahrensfehler
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das Urteil im März dieses Jahres aufgrund der Berufung des Angeklagten aufgehoben: Er hatte eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention geltend gemacht, da ihm die Anklage nicht in schriftlicher Form auf Türkisch, seiner Muttersprache, vorgelegt worden war. Ein Angeklagter kann den Prozessverlauf nur beeinflussen, wenn er die rechtlichen Abläufe versteht. Eine mündliche Übersetzung der Anklage ist nur in Ausnahmefällen zulässig.
Der BGH sah die Möglichkeit, dass die Entscheidung durch den Informationsmangel des Angeklagten beeinflusst worden sein könnte. Er hatte in verschiedenen Punkten andere Angaben gemacht als in der Anklage.
Laut Gericht soll der Prozess bis Ende September mit sieben Verhandlungstagen, den Aussagen von 20 Zeugen und den Gutachten von zwei Experten abgeschlossen sein.
Der Angeklagte hat beim [Ersten Gericht] Berufung eingelegt und argumentiert, dass der Prozess in einer Sprache geführt werden sollte, die er besser versteht, um Fairness zu gewährleisten. Bei erfolgreichem Berufungsverfahren könnte der Prozess wegen des versuchten Mordes in einem Gericht stattfinden, das besser auf seine Sprachbedürfnisse zugeschnitten ist.