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Der Staatsschutz erhebt Anklage gegen mutmaßliche ISIS-Rückkehrer

Ein Justizbeamter steht im Saal des Hanseatischen Oberlandesgerichts..aussiedlerbote.de
Ein Justizbeamter steht im Saal des Hanseatischen Oberlandesgerichts..aussiedlerbote.de

Der Staatsschutz erhebt Anklage gegen mutmaßliche ISIS-Rückkehrer

Am Montag (11 Uhr) soll vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht das Verfahren des Staatsschutzes gegen einen mutmaßlichen IS-Rückkehrer beginnen. Der 31-jährige deutsch-algerische Staatsbürger soll zwischen Mai 2013 und September 2017 Mitglied der Terrorgruppe Junud al-Sham und des Islamischen Staates (IS) gewesen sein.

Die Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass die Angeklagte ab Mai 2013 mit ihrer damals einen Monat alten Tochter nach Syrien gereist sei, um sich wieder mit ihrem damaligen Ehemann zu vereinen und Mitglied von Junud al-Sham zu werden. Das Paar trat im Februar 2014 dem IS bei. Die Angeklagte soll zunächst zusammen mit ihrem Ehemann andere IS-Mitglieder aus der Türkei unterstützt haben. Später kehrte sie mit ihrem Mann, einem IS-Kämpfer, nach Syrien zurück und zog nach Raqqa. Sie erhielt von ihrem Mann eine halbautomatische Schusswaffe und wurde im Umgang damit geschult.

Ihr Mann starb im September 2015, kurz nach der Geburt ihres zweiten Kindes. Ende 2015 heiratete der Angeklagte nach islamischen Ritualen einen verwundeten IS-Kämpfer und brachte im September 2017 ein weiteres Kind zur Welt. Nachdem ihr zweiter Ehemann den Angeklagten verlassen hatte, versuchte sie angeblich, über die Türkei nach Deutschland zurückzukehren.

Am 1. März 2018 kehrte der Angeklagte über Ankara nach Deutschland zurück und wohnte zunächst in Bonn. Im September 2022 zog sie mit ihren Kindern nach Kiel. Der Angeklagte befindet sich seit dem 20. Juni 2023 in Untersuchungshaft. Der Generalstaatsanwalt beschuldigte sie nicht nur, Mitglied zweier Terrorgruppen zu sein, sondern auch wegen Kriegsverbrechen gegen Eigentum, Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht und Verstoß gegen das Kriegsrüstungskontrollgesetz.

Quelle: www.dpa.com

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