Lokale Verwaltungen - Der Staat erlaubt unterschiedliche Grundsteuersätze.
Ab 2025 werden Kommunen in Baden-Württemberg die Möglichkeit haben, individuelle Grundsteuer-Sätze für Immobilien festzulegen. Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) teilte diese Neuigkeiten am Dienstag mit, indem sie berichtete, dass ein Gesetzentwurf zurzeit entwickelt wird, um den parlamentarischen Prozess sofort einzuleiten. Das Ziel ist, Kommunen die Flexibilität zu geben, ihre eigenen Entscheidungen über Grundsteuersätze für Wohn- und Gewerbeimmobilien zu treffen.
Nach dem vorgeschlagenen Plan wird ab 2025 ein neuer Ansatz für die Besteuerung von Grundstücken umgesetzt. Dieser Schritt ist ein Ergebnis des Urteils des Bundesverfassungsgerichts, da Stadt- und Gemeindebehörden alte Daten aus dem Jahr 1935 in Ostdeutschland und 1964 in Westdeutschland verwendet hatten, um Grundwerte zu berechnen. Das bedeutet, dass etwa 36 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden. Schleswig-Holstein wird das Bundesmodell für diesen Prozess übernehmen.
Die Landesregierung hat zuvor angekündigt, dass die Gesamteinnahmen aus der Grundsteuer für jede Gemeinde konstant bleiben sollen. Das Finanzministerium entwickelt derzeit einen Transparenzregister, das im September veröffentlicht werden soll. Dieses Register zeigt, wie jede Gemeinde ihre Grundsteuersätze für 2025 anpassen muss, um ihre aktuellen Einnahmenebene zu erhalten.
Die Landesregierung will Kommunen mehr Macht geben, indem sie verschiedene Grundsteuersätze wählen können, was die Berücksichtigung regionaler Unterschiede in Grundwertschätzungen ermöglichen wird. Wenn eine Gemeinde diese Option wählt, muss sie einen Grund für die unterschiedliche Besteuerung angeben, um die Rechtmäßigkeit des Verfahrens sicherzustellen.
Die FDP-Finanzpolitikerin Annabell Krämer kritisierte die Entscheidung der Ministerin, indem sie behauptete, Heinold habe sich der Reform ergeben. "Wir haben lange Zeit für ein anderes Modell plädiert. Monika Heinold hat unsere Vorsichtsmaßnahmen ignoriert," sagte Krämer.