- Der Senat regelt die Mietsteigerung in Bremen
In Bremen dürfen Vermieter die Miete nicht erheblich erhöhen. Sie dürfen in laufenden Verträgen maximal 15 Prozent mehr verlangen, wie der Bremer Senat entschieden hat. Der Senat hat eine entsprechende Regelung um weitere fünf Jahre verlängert. Ausnahmen gelten bei Renovierungen und Staffelmietverträgen.
Nationweit liegt die Grenze bei 20 Prozent. Allerdings können Bundesländer sie in Gebieten mit knappem und teurem Wohnraum senken. In Bremen gilt das Mietpreisbremsen für neue Verträge: Die Miete darf maximal 10 Prozent über dem lokalen Durchschnitt liegen. Es gibt keine spezifischen Regelungen zur Mietenbegrenzung in Bremerhaven.
Die Bremer Regierung hat durch den Bremer Senat strenge Mietregulierungen für Vermieter eingeführt. Andere Regierungen in Deutschland können zudem in Gebieten mit hohen Wohnkosten und Knappheit die Mietobergrenzen senken.