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Der Schufa-Score kann kein entscheidender Faktor für die Kreditwürdigkeit sein

Fast jeder Erwachsene hatte schon einmal mit der Schufa zu tun. Der Europäische Gerichtshof hat den Einsatz von Scoring überprüft und klare Leitlinien festgelegt. Steht das Geschäftsmodell der Schufa nun ins Wanken?

Die Schufa erstellt für ihre Vertragspartner Verbraucherkreditwürdigkeitsprüfungen. Foto.aussiedlerbote.de
Die Schufa erstellt für ihre Vertragspartner Verbraucherkreditwürdigkeitsprüfungen. Foto.aussiedlerbote.de

Europäischer Gerichtshof - Der Schufa-Score kann kein entscheidender Faktor für die Kreditwürdigkeit sein

Europas höchstes Gericht hat der Verwendung von Schufa-Ergebnissen strenge Grenzen gesetzt. Unternehmen können anhand des Schufa-Scores, der die Bonität einer Person quantifiziert, entscheiden, ob sie einen Vertrag mit einem Kunden abschließen – allerdings nur, wenn dies nicht die einzige Entscheidungsgrundlage ist. Denn wenn der Wert bei der Kreditvergabe eine wesentliche Rolle spielt, handelt es sich nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg um eine „automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall“, die durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verboten ist.

Banken, Telekommunikationsdienste oder Energieversorger erkundigen sich häufig bei privaten Auskunfteien wie der Schufa nach der Bonität einer Person. Die Schufa liefert dann eine Bewertung, einen sogenannten Bruchwert. Hiermit soll die Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen durch die betreffenden Personen nachgewiesen werden. Nach eigenen Angaben liegen der Schufa Informationen zu 68 Millionen Menschen in Deutschland vor.

Hintergrund der aktuellen Entscheidung sind zwei deutsche Schufa-Fälle vor dem EuGH. Auf der einen Seite klagte eine Frau, nachdem ihr ein Kredit verweigert worden war. Sie forderte Shufa auf, einen Eintrag zu löschen und Zugriff auf die Daten zu gewähren. Die Schufa informiert nur allgemein über Bruchwerte und Berechnungen, nicht jedoch über konkrete Berechnungsmethoden. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat den Fall zur Klärung des Zusammenhangs mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) an den Europäischen Gerichtshof verwiesen.

Verstoß gegen die DSGVO

Der Richter stellte nun klar: Wenn der Vertragsabschluss maßgeblich vom Schufa-Score abhängt, handelt es sich um einen Verstoß gegen die DSGVO. Dies könnte Auswirkungen auf viele Unternehmen haben, die bisher auf Schufa-Bewertungen angewiesen waren.

Die Bürgerbewegung Finanzwende begrüßte die Entscheidung: „Dieses Urteil ist eine gute Nachricht für alle Verbraucher und ein schwerer Schlag für die Schufa“, sagte Michael Möller, Verbraucherschutzexperte bei Finanzwende. Das Urteil des Richters zwingt Shufa dazu, verantwortungsvoller als zuvor mit seinem Quasi-Monopol umzugehen. „Shufas Macht bricht zusammen – es ist Zeit.“

Shufa selbst bewertete das Urteil als positiv, weil es Klarheit schaffte. „Das überwältigende Feedback unserer Kunden ist, dass Zahlungsprognosen in Form von Schufa-Scores für sie wichtig sind, aber oft nicht der einzige entscheidende Faktor für Vertragsabschlüsse sind“, teilte die Schufa nach der Urteilsverkündung mit. „Dadurch wird die überwiegende Mehrheit unserer Kunden weiterhin in der Lage sein, Schufa-Scores ohne Anpassung ihrer Prozesse zu nutzen.“

Verzögern Sie die Entscheidung über einen Kredit- oder Leasingvertrag?

Christoph Ritzer, Datenschutzexperte bei der Anwaltskanzlei Norton Rose Fulbright in Frankfurt, glaubt dagegen, dass die Bankenbranche vor „erheblichen Schwierigkeiten“ stehen wird, wenn Schufa-Scores nicht mehr so ​​einfach zu nutzen sind wie bisher. Wenn Einkommensnachweise, Energielieferverträge und andere Daten erneut vorgelegt werden müssten, könne dies Entscheidungen über Kredit- oder Leasingverträge erheblich verzögern, sagte Ritzer.

„Es ist daher davon auszugehen, dass Anbieter die Bonität ihrer Kunden entweder selbst genauer prüfen müssen oder von den Kunden verlangen, dass sie sich bei der Schufa registrieren und einem Score zustimmen.“ Für Verbraucher sei das ein klassischer Pyrrhussieg: „Letztendlich nur die.“ Wer die Schufa zulässt, profitiert von dem Urteil nur, wenn die Daten verarbeitet und weitergegeben werden“, sagte Ritzer.

Verbraucherschützer wollen dennoch mehr Transparenz – und weitere Gesetze: „Damit Verbraucher endlich nachvollziehen können, wie ihre Kreditwürdigkeit entsteht, sollte der Gesetzgeber den Auskunfteien nun konkrete Richtlinien vorgeben“, forderte Verbraucherzentrale Bundesverband Michaela Schröder vom Verband. Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke (Grüne) sagte: „Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass es mehr Transparenz bei der Bewertung geben muss. Wir werden nun schnellstmöglich die entsprechenden Regelungen prüfen.“

Datenspeicherung in öffentlichen Verzeichnissen

Der zweite Fall betrifft die Datenspeicherung öffentlicher Register (z. B. Insolvenzregister). Der Europäische Gerichtshof muss entscheiden, ob die Schufa Verbraucherinsolvenzdaten nutzen und länger als das Gericht speichern darf. Ein Richter hat dieser Praxis nun einen Riegel vorgeschoben: Wenn ein privates Kreditinstitut solche Daten länger speichert als ein öffentliches Insolvenzregister, verstößt es gegen die DSGVO. Der Zweck des Restschulderlasses besteht darin, dem Betroffenen wieder die Teilnahme am Wirtschaftsleben zu ermöglichen; dies wird jedoch stets als negativer Faktor bei der Beurteilung der Kreditwürdigkeit herangezogen. Im März dieses Jahres kritisierte der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs diese Praxis in seinem Gutachten scharf. Die Schufa verkürzte daraufhin freiwillig die Aufbewahrungsfrist für Einträge von drei Jahren auf sechs Monate.

Deutsche Gerichte müssen nun über konkrete Fälle entscheiden und dabei die Entscheidung des EuGH berücksichtigen.

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Quelle: www.stern.de

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