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Der Schadensersatz für digitale Produkte soll einfacher werden

Gelöschte Daten oder fehlerhafte Software: Das Parlament und die EU-Mitgliedstaaten haben in Brüssel neue Haftungsregeln erlassen – und die sollen vor allem die digitale Welt abdecken.

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EU-Länder und EU-Parlament haben sich auf neue Produkthaftungsregeln geeinigt, insbesondere bei digitalen Produkten. Foto.aussiedlerbote.de

EU - Der Schadensersatz für digitale Produkte soll einfacher werden

Wer durch ein fehlerhaftes Produkt einen Schaden erlitten hat, soll nach der EU künftig leichter Schadensersatz fordern können. Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments und der EU-Länder einigten sich in Brüssel auf neue Produkthaftungsregeln, die den Fokus stärker auf digitale Märkte richten sollen.

Daher sollten die neuen Haftungsregeln nicht nur für materielle Schäden gelten, sondern auch für immaterielle Schäden wie moralische Schäden. Darüber hinaus wurde der Begriff „Produkt“ um digitale Fertigungsdateien und Software erweitert. Wenn beispielsweise Daten von einer privaten Festplatte gelöscht werden, können Sie in Zukunft möglicherweise Schadensersatz verlangen.

Die neuen Regelungen sollen außerdem sicherstellen, dass Unternehmen innerhalb der EU, wie Hersteller, Importeure oder deren Bevollmächtigte, stets haftbar gemacht werden können – auch wenn das Produkt außerhalb der EU gekauft wurde. In der Entscheidung heißt es, dass die Mitgliedsstaaten für die Zahlung von Entschädigungen nationale Entschädigungssysteme nutzen sollten, wenn dies nicht funktioniere.

Nach fast vierzig Jahren der Transformation

Es versteht sich, dass Verbraucher in der Regel nachweisen müssen, dass das Produkt fehlerhaft war und einen Schaden verursacht hat. Die Beweislast soll nun gesenkt werden – insbesondere dann, wenn der Kläger aufgrund der technischen Komplexität des Produkts auf Schwierigkeiten stößt. Darüber hinaus können Kläger der Mitteilung zufolge künftig von relevanten Unternehmen die Offenlegung „notwendiger und verhältnismäßiger“ Beweismittel verlangen.

Das Gesetz, eine Überarbeitung seines fast 40 Jahre alten Gegenstücks, muss noch vom Plenum und den EU-Ländern offiziell bestätigt werden.

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Quelle: www.stern.de

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