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Der Rechtsstreit um die Überwachung der AfD geht weiter

Die Alternative für Hessen wehrt sich weiterhin gegen die Einstufung des Hessischen Verfassungsschutzes als Verdachtsfall. Gegen das entsprechende Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 14. November hat sie im beschleunigten Verfahren Berufung eingelegt. Dies wurde sowohl von den Parteien...

Blick auf das AfD-Parteiwappen auf dem Bundesparteitag. Foto.aussiedlerbote.de
Blick auf das AfD-Parteiwappen auf dem Bundesparteitag. Foto.aussiedlerbote.de

Parteien - Der Rechtsstreit um die Überwachung der AfD geht weiter

Die hessische AfD wehrt sich weiterhin gegen die Einstufung des Hessischen Verfassungsschutzes als Verdachtsfall. Gegen das entsprechende Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 14. November hat sie im beschleunigten Verfahren Berufung eingelegt. Dies wurde sowohl von den Parteien als auch vom Gericht bestätigt.

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel kann die Beschwerde abweisen oder ihr stattgeben und die Entscheidung des Verwaltungsgerichts aufheben. Auf Bundesebene wird die AfD als Verdachtsfall des Rechtsextremismus geführt und vom Verfassungsschutz überwacht.

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden erklärte in seinem Urteil (6 L 1166/22.WI), dass die hessische AfD mit „abfälligen Namen oder unangemessenen und unhaltbaren Vergleichen“ Hass oder Eifersucht beim Publikum schüren wollte. Dies könnte den Weg für „unfriedliches Verhalten“ insbesondere gegenüber Flüchtlingen und Muslimen ebnen. Mit 18,4 Prozent der Stimmen ging die Alternative für Deutschland als zweitstärkste Kraft aus der hessischen Wahl am 8. Oktober hervor, überschreitet aber ihr verfassungsrechtlich geschütztes Recht auf freie Meinungsäußerung.

Die AfD-Fraktionssprecher Robert Lambrou und Andreas Lichert bestritten dies: „In vielen Bereichen, nicht nur in der Einwanderungspolitik, müssen in einer Demokratie klare politische Versäumnisse kritisiert werden.“ Es gehe um konkrete politische Entscheidungen. Die Kritik der Alternative für Deutschland überschreitet nicht die Grenzen der Meinungsfreiheit. Lambrew und Litchet fügten hinzu: „Jede einzelne Eskapade ist nicht repräsentativ für die Partei.“

Mitteilung des Verfassungsschutzes vom 16. November.Bescheid des Verwaltungsgerichts vom 14. November

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Quelle: www.stern.de

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