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Der Prozess wegen der Schießerei in der Schule hat begonnen.

Ein Jugendlicher soll seine frühere Schule angeblich mit Molotowcocktails überfallen haben, um sie in Brand zu setzen. Nach den Anklagepunkten verletzte er einen Jungen, der ihn überraschte, bevor er sich selbst in Brand setzte.

- Der Prozess wegen der Schießerei in der Schule hat begonnen.

Ein Jahr nach dem Angriff auf eine Schule in der sächsischen Stadt Bischofswerda begann am Regionalgericht Görlitz der Prozess gegen einen 17-Jährigen. Am ersten Verhandlungstag, der in den äußeren Räumen von Bautzen stattfand, wurde nur die Anklage in einer geschlossenen Sitzung verlesen, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Der Teenager wird beschuldigt, versuchtes Mord, gefährliche Körperverletzung und Brandstiftung begangen zu haben.

Er soll im August 2023 mit Molotowcocktails, einer Spielzeugpistole und einem Feuerzeug bewaffnet in seine ehemalige Schule eingedrungen sein und einen Achtjährigen schwer verletzt haben. Als der Drittklässler ihn unerwartet beim Vorbereiten auf der Toilette erwischte, soll er ihn angeblich mit einem Messer angegriffen, sich selbst in Brand gesetzt und die Treppe hinuntergelaufen sein.

Der Angeklagte hörte die Anklage relativ gefasst an. Die Flammen wurden gelöscht, und der damals 16-Jährige erlitt schwere Verletzungen und lag initially im Koma. Die Staatsanwaltschaft glaubt, dass er die Absicht, die Tat zu begehen, bereits im Mai 2023 gefasst hat, als er eine Gartenhütte auf einem Schrebergelände in Brand setzte. Wegen seines Alters wird der Fall von einer Jugendkammer verhandelt. Der 17-Jährige hat bisher keine Aussagen gemacht, wie Beteiligte mitteilten.

Der nun neunjährige Junge leidet immer noch unter den Folgen der Stichverletzungen und hat eingeschränkte Mobilität, wie sein als Mitkläger auftretender Anwalt mitteilte. Die Verhandlung wird am 28. August fortgesetzt, wobei die ersten Zeugenaussagen erwartet werden.

Die Jugendstrafkammer wird den Fall nach der ersten Verhandlung am Regionalgericht Görlitz an das 'Erste Gericht' zur weiteren Verhandlung überweisen. Ungeachtet des Ausgangs am 'Ersten Gericht' kann der 17-Jährige zusätzliche Strafen oder Rehabilitationprogramme erhalten, wie es das deutsche Recht für jugendliche Straftäter vorsieht.

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