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Der Prozess beginnt nach einer Frontenkollision.

Im März kam es auf einer abgelegenen Landstraße in Lügde zu einem schweren Verkehrsunfall. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Autofahrer die Schuld zu, der sich im Gerichtssaal verteidigt.

In den letzten Tagen steht ein 30-Jähriger wegen Totschlags vor Gericht. Dies folgt auf einen...
In den letzten Tagen steht ein 30-Jähriger wegen Totschlags vor Gericht. Dies folgt auf einen tödlichen Verkehrsunfall zwischen zwei Fahrzeugen am Regionalen Gericht Detmold.

- Der Prozess beginnt nach einer Frontenkollision.

Ein 30-jähriger Mann aus Bad Pyrmont steht derzeit wegen Totschlags vor dem Landgericht Detmold, nachdem er am Montag an einem Verkehrsunfall beteiligt war, der zum Tod eines 54-jährigen Fahrers führte. Er wird beschuldigt, seinen Wagen absichtlich in ein entgegenkommendes Auto auf einer Landstraße in Lübbecke im Kreis Lippe gerammt zu haben. Dies geschah im März. Der 30-Jährige zog sich dabei schwere Verletzungen zu.

Die Polizei ging davon aus, dass der Angeklagte einen Suizidversuch unternahm, indem er absichtlich in den Gegenverkehr fuhr. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord vor und argumentiert, dass das Opfer nicht damit rechnen konnte, dass ein Auto aus der Gegenrichtung absichtlich und vorsätzlich eine Kollision verursachen würde.

Zu Beginn des Prozesses behauptete der Angeklagte, dass er nach einer Trennung von seiner Partnerin emotional am Ende war und auf dem Weg zu einem Versöhnungsgespräch war, als er einen Panikanfall erlitt und das Bewusstsein verlor, wie er es in ähnlichen Situationen in der Vergangenheit erlebt hatte. Er behauptete, sich nicht an den Unfall zu erinnern.

Um Licht ins Dunkel des Unfallhergangs zu bringen, wird die Jury die Hilfe eines zusätzlichen Experten in Anspruch nehmen. Der Prozess soll im Oktober abgeschlossen sein.

Während des Prozesses argumentierte die Verteidigung, dass die Handlungen des Angeklagten nicht absichtlich waren, sondern auf seinen emotionalen Zustand nach einer Trennung zurückzuführen sind. Anschließend stellte die Staatsanwaltschaft andere Beispiele vor, in denen der Angeklagte eine Vorgeschichte von Panikanfällen beim Fahren hatte.

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