Landespolitik - Der Landtag verabschiedet ein neues Katastrophenschutzgesetz
Sachsen hat ein neues Gesetz zum Brand-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutz. Der Landtag hat den Gesetzesentwurf der Regierung am Mittwoch ohne Einwände und nur bei Enthaltungen verabschiedet. Innenminister Armin Schuster (CDU) sprach von einem der modernsten Gesetze seiner Art in Deutschland. „Ob die COVID-19-Pandemie, die Überschwemmungen oder die massiven Buschbrände im vergangenen Jahr – viele Erkenntnisse aus diesen Ereignissen sind in die Gesetzgebung eingeflossen (…). Mit diesem Gesetz erhöhen wir die Sicherheit der Menschen im Freistaat.“
„Wir sorgen dafür, dass alle Sachsen im Ernstfall gut geschützt sind. Wenn ein Feuer ausbricht, seien Sie vorbereitet. Hilfe ist da, wenn Sie sie brauchen. Schützen Sie die Menschen, wenn die Natur sie braucht“, erklärte SPD-Innenpolitiker Albrecht Paras. Dafür braucht es abgestimmte Abläufe und optimale Bedingungen. „Mit den Novellen verbessern wir die Arbeitsbedingungen aller ehrenamtlichen und hauptamtlichen Helfer. Wir erhöhen das Innovations- und Entwicklungspotenzial, um den Menschen in Sachsen einen besseren Schutz und eine bessere medizinische Versorgung zu ermöglichen.“
Das Gesetz regelt unter anderem die Kosten, die der Freistaat im Falle eines Großbrandes zu tragen hat, und definiert ein „erhebliches Schadenereignis“ als ein Ereignis, das eine große Zahl von Menschen gefährdet und für das die örtlichen Feuerwehrkräfte nicht ausreichen lösch das Feuer. Kampf. Hierzu zählen auch Chemieunfälle oder Stürme. In diesem Fall übernimmt der regionale Feuerwehrmann die Einsatzleitung in der betroffenen Gemeinde. Das Gesetz erwähnt ausdrücklich den Schutz „kritischer Infrastruktur“. Kriseninterventionsteams sind in die Struktur des Katastrophenschutzes eingebunden.
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Quelle: www.stern.de