- Der Künstler muss den Maler für den Schaden entschädigen.
Künstler Leon Loewentraut erhält €26.000 Schadensersatz wegen Urheberrechtsverletzung. Das 12. Zivilkammer des Düsseldorfer Landgerichts entschied, dass der angeklagte Künstler das Urheberrecht von Loewentraut an drei Gemälden verletzt hat. Er kopierte und verkaufte die Kunstwerke ohne Loewentrauts Zustimmung und veröffentlichte sie auf seinem Instagram-Kanal. Die Gesamtwirkung der Kopien entsprach den Originalen, ohne Anzeichen der eigenen kreativen Eingabe des Angeklagten. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Der Angeklagte hatte die kopierten Bilder signiert und verkauft, wobei er behauptete, er habe nur private Kopien für Übungszwecke angefertigt und Loewentrauts Stil als Referenz verwendet. Loewentraut beantragte €26.000 Schadensersatz, was auch zugesprochen wurde (Aktenzeichen: 12 O 156/24).
Die Handlung des Angeklagten, die kopierten Kunstwerke unter seinem eigenen Namen zu verkaufen, war eine Verletzung der künstlerischen Rechte von Leon Loewentraut. Trotz der Behauptung, es sei für Übungszwecke gewesen, ist die Verwendung von Loewentrauts charakteristischem Stil in seinen Kunstwerken ein bemerkenswertes Beispiel künstlerischer Beeinflussung.