Der Kistenschneider hat mir ins Gesicht geschnitten
Die knapp 15 cm lange Wunde verfehlte knapp die Halsschlagader von P. und ist gut verheilt. „Die Wunde ist nicht entzündet. Mein Leben hat sich nicht verändert. „Ich gehe weiterhin ohne Angst aus dem Haus, nur aus Angst vor dem barmherzigen Gott“, sagte der Rumäne im Zeugenstand vor der 21. Strafkammer der Strafkammer Landgericht.
Das Gericht unter dem Vorsitz des Vorsitzenden Dr. Boch und zweier psychiatrischer Sachverständiger stand vor einer weitreichenden Entscheidung. Am Ende musste entschieden werden, ob A. geschäftsunfähig war und ob er einzustufen war als „eine Gefahr für die Öffentlichkeit“ und zu lebenslanger Haft verurteilt.
A. Rechtlich gesehen ist er kein unbeschriebenes Blatt: Wegen paranoider Schizophrenie war er von 2007 bis 2013 sechs Jahre lang in einer geschlossenen Nervenheilanstalt Krankenhaus in der Stadt Heina. Von 2003 bis 2005 war er wegen Körperverletzung für zweieinhalb Jahre inhaftiert. Während dieser Zeit arbeitete er in verschiedenen Berufen in Frankfurt.
Hauptziel ist herauszufinden, wie Es kam zu der blutigen Messerattacke. Wer hat wen zuerst angegriffen und warum. Versuchter Totschlag oder gefährliche Körperverletzung?
Ion P., der Hausmeister, der am Nachmittag den Müllraum in der Europaallee aufräumte, behauptete: Nach dem Aufgrund der überraschenden Messerattacke griff er Akbar A. in Notwehr mit einem Wischmopp an. Zuvor wollte er A. „abschrecken“, weil er ihn „schlecht angeschaut“ und wütend dreinschaute.
A. Andererseits hatte er am Morgen vor der Tat vier Bier und möglicherweise ein paar Drogen getrunken und sagte, der Hausmeister habe ihn zuerst provoziert („Sie schauen sich was an?“) und ihn mit einem Wischmopp geschlagen. Dann fast In einem Akt der Verzweiflung schlug A. dem Rumänen ins Gesicht und ging ruhig vom Tatort zu seiner nahegelegenen Wohnung, wobei er die Ermittler im Stich ließ. Das blaue Teppichmesser wurde später gefunden.
Der Prozess geht weiter.
Quelle: www.bild.de