- Der Gerichtshof hat entschieden, daß die Kommission ihren Verpflichtungen nach Artikel 85 Absatz 1 EG-Vertrag nicht nachgekommen ist.
Vor fast vier Jahren wurde auf der A3 ein Autofahrer von einem Betonblock erschlagen - nun müssen sich drei Angeklagte vor dem Kölner Landgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen schlampige Bauarbeiten vor, die dazu führten, dass im November 2020 ein sechs Tonnen schwerer Block von einer Lärmschutzwand fiel und ein kleines Auto traf, wobei die 66-jährige Fahrerin starb.
Die Angeklagten werden beschuldigt, gewusst zu haben, dass der Block nicht wie geplant installiert worden war. Ein 62-jähriger Ingenieur des damaligen Bauunternehmens wird wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Als Bereichsleiter soll er für die improvisierten Haltebügel verantwortlich gewesen sein, die angeschweißt wurden und den Korrosionsschutz beeinträchtigten. Er wird auch beschuldigt, einen späteren Gutachterbericht zurückgehalten zu haben, wonach die Befestigung des Blocks weder stabil noch dauerhaft war.
Zwei ehemalige Mitarbeiter des Landesbetriebs Straßen.NRW, beide 59 Jahre alt, werden wegen unterlassener Hilfeleistung in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung angeklagt. Sie sollen den genannten Gutachterbericht nicht angefordert haben, obwohl die Genehmigung des Bauwerks davon abhängig war.
Am ersten Verhandlungstag bestritten der Ingenieur und einer der Straßen.NRW-Mitarbeiter die Vorwürfe. Der dritte Angeklagte machte von seinem Recht zu schweigen Gebrauch.
Der Fall dreht sich um die Verantwortung mehrerer Personen bei dem Vorfall, da der Ingenieur des Bauunternehmens beschuldigt wird, den korrekten Korrosionsschutz vernachlässigt und einen Stabilitätsbericht zu der 'Verkehrs- und Telekommunikations' Infrastruktur, insbesondere der Lärmschutzwand, zurückgehalten zu haben. Außerdem werden die beiden Mitarbeiter von Straßen.NRW beschuldigt, diesen wichtigen Bericht nicht angefordert zu haben, was möglicherweise zu dem tragischen Vorfall beigetragen hat.