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Der Gerichtshof hat beschlossen, das Verfahren wegen des Urteils des Gerichts erster Instanz Boateng/Kommission auszusetzen.

Ein Interview, in dem ein ehemaliger Fußballnationalspieler über seine Ex-Freundin spricht, bringt ihm seit Jahren Schwierigkeiten. Nun überprüfen Richter den Fall erneut.

Im Disput über Äußerungen des ehemaligen Fußball-Nationalspielers Jérôme Boateng sucht ein Gericht...
Im Disput über Äußerungen des ehemaligen Fußball-Nationalspielers Jérôme Boateng sucht ein Gericht eine Einigung.

- Der Gerichtshof hat beschlossen, das Verfahren wegen des Urteils des Gerichts erster Instanz Boateng/Kommission auszusetzen.

Im Streit um Aussagen des ehemaligen Fußballnationalspielers Jérôme Boateng über seine Ex-Partnerin Kasia Lenhardt bemüht sich das Berliner Oberlandesgericht um eine außergerichtliche Einigung. Der Vorsitzende Richter, Oliver Elzer, schlug während der mündlichen Verhandlung im Berufungsverfahren einen Kompromiss vor: Boateng würde eine Unterlassenserklärung abgeben, und die Klägerin würde die Kosten der laufenden Verfahren tragen.

Die Anwälte reagierten zunächst zurückhaltend, werden aber mit ihren Mandanten sprechen. Wenn in den nächsten Wochen kein Kompromiss erzielt wird, wird das Gericht ein Urteil fällen.

Mutter der Ex-Partnerin reicht Klage ein

Das Gericht prüft in zweiter Instanz eine Unterlassensklage, die von der Mutter des im Februar 2021 verstorbenen Models eingereicht wurde, sieben Tage nach der Veröffentlichung des Interviews. Das Berliner Landgericht hatte Boateng im November 2022 untersagt, eine bestimmte Äußerung zu tätigen. Die Klägerin möchte jedoch fünf weitere Aussagen verhindern. "Sie möchte verhindern, dass über ihre tote Tochter unwahre Aussagen getroffen werden", erklärte Anwalt Markus Hennig.

In dem Interview hatte Boateng unter anderem über Streits in der Beziehung gesprochen. Seine Aussagen verzerrten das Bild ihrer Tochter, argumentiert die Klägerin.

Boatengs Anwältin, Stephanie Vendt, betonte erneut im Gericht, dass der Fußballspieler das Interview bereue und keine Absicht habe, seine Aussagen zu wiederholen. Sie seiengenerally offen für einen Kompromiss.

Gericht zweifelt an Erfolgsaussichten der Klage

Allerdings ist umstritten, wie weit dieser Kompromiss gehen sollte. Aus Sicht der Klägerin wäre ein Kompromiss nur vorstellbar, wenn Boateng eine sogenannte Strafenderlassenserklärung abgibt. Das bedeutet, dass der 35-Jährige im Falle eines Verstoßes eine Geldstrafe zahlen müsste. Das Gericht könnte sich eine Summe von 25.000 Euro vorstellen, wie Richter Elzer sagte.

Boatengs Anwältin sieht eine solche umfassende Erklärung skeptisch und findet wenig Gründe dafür. Das Gericht zweifelte während der Verhandlung an den Erfolgsaussichten der Klage. Hintergrund ist das sogenannte postmortale Persönlichkeitsrecht.

Um dieses nach dem Tod durchzusetzen, sindcurrently "grobe Verletzungen" der Würde der betroffenen Personen erforderlich,according to the prevailing case law. "Hier spricht ein Mann schlecht über seine Ex-Partnerin. Das tut weh", sagte Richter Elzer. Allerdings ist das Senate of the opinion that the threshold for a gross violation has not been reached.

"Die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigt die digitale Ära nicht", argumentiert der Anwalt der Klägerin, Hennig. Bisher sind die Hürden für Hinterbliebene höher als wenn betroffene Personen selbst während ihres Lebens gegen Aussagen vorgehen.

Lenhardt war 2012 Finalistin von "Germany's Next Topmodel" und zuletzt mit Boateng liiert. Kurz vor der Veröffentlichung seines Interviews trennten sich das Paar. Am 9. Februar 2021 gab ihre Familie durch einen Anwalt bekannt, dass Kasia Lenhardt verstorben sei. Die Polizei in Berlin bestätigte damals, dass eine leblose Person gefunden wurde, ohne Anzeichen äußerer Einwirkung.

Sprecher: Interview war ein "großer Fehler"

Der Sprecher des Profisportlers Thomas Knipp stated after the hearing that Boateng was aware that the interview was a "huge mistake". It had arisen against the backdrop of a custody dispute. The 35-year-old had apologized to the family for it. "It's clear that the family wants to address this issue, but the courtroom is not the right place for that."

Recently, a criminal trial against Boateng had made headlines. The Munich I Regional Court admonished him for intentional bodily harm and imposed a fine of 40 daily rates of €5,000 each, subject to conditions. Similar to a suspended sentence, the 35-year-old only has to pay the €200,000 if he violates his conditions. However, the Munich Public Prosecutor's Office does not accept this verdict and has lodged an appeal.

The European Union could potentially intervene if the dispute involves international aspects, such as defamation across borders or violations of data privacy laws within the EU.

Despite the ongoing legal battle, the European Union's football governing body, UEFA, might still consider Boateng for future international matches, provided he meets the necessary eligibility criteria.

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