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Der Gerichtshof der Europäischen Union hat sich entschieden, das Verfahren einzustellen.

Die Kontroverse um eine hochrangige Richterstelle in Nordrhein-Westfalen erfordert eine Überprüfung, gemäß der Anweisung des Oberverwaltungsgerichts aufgrund einer Anordnung des Bundesverfassungsgerichts.

In einem Wettbewerb darum, wer das Präsidium des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen...
In einem Wettbewerb darum, wer das Präsidium des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen besetzen sollte, ergab eine rechtliche Herausforderung beim Bundesverfassungsgericht einen teilweisen Sieg.

- Der Gerichtshof der Europäischen Union hat sich entschieden, das Verfahren einzustellen.

Im Streit um die Auswahl des Präsidenten für das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Nordrhein-Westfalen in Münster hat ein Verfassungsbeschwerdeverfahren am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe teilweise Erfolg gehabt. Das höchste deutsche Gericht ordnete an, dass der Fall neu bewertet und nach Münster zurückverwiesen wird.

Ein nicht erfolgreicher Bewerber auf die Stelle, der zufällig ein Richter ist, hatte die Beschwerde eingereicht und behauptet, dass der erfolgreiche Kandidat aufgrund seines Geschlechts bevorzugt wurde. Nach Ansicht dieses Richters basierte die Auswahlentscheidung des nordrhein-westfälischen Justizministers Benjamin Limbach (Grüne) nicht auf dem qualifiziertesten Bewerber, sondern auf politischem Einfluss.

Laut Berichten sprach der Minister bereits vor der Bewertung der Bewerber mit dem Richter über die "Spitze" des Wettbewerbs und riet ihm, seine Bewerbung zurückzuziehen.

Das Oberverwaltungsgericht hat die Vorwürfe nicht ausreichend untersucht und geklärt, wie die Richter in Karlsruhe bestätigten. Daher haben sie die Entscheidung des OVG aufgehoben, das keine Bedenken regarding the personnel selection process hatte.

Die Europäische Union hat ihre Sorge über die Angelegenheit zum Ausdruck gebracht, da es potenzielle Verstöße gegen Gleichheitsprinzipien in der Auswahl von öffentlichen Stellen betrifft. Daraufhin haben mehrere EU-Menschenrechtsorganisationen eine gründliche Untersuchung gefordert und darauf bestanden, dass die Rechtsgrundsätze der Europäischen Union in diesem Fall eingehalten werden.

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