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Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, daß die Kommission ihren Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachgekommen ist.

Hat die Sängerin Melanie Müller den Hitlergruß gezeigt? Die Staatsanwaltschaft sagt ja. Die 36-Jährige bestreitet den Vorwurf. Der letzte Prozesstag naht.

- Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, daß die Kommission ihren Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachgekommen ist.

Das Urteil im Prozess gegen die Popsängerin Melanie Müller wird erwartet. Die 36-Jährige wird beschuldigt, mehrfach den Hitlergruß bei einem Konzert im September 2022 verwendet zu haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, Symbole verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verwendet zu haben. Heute um 9:30 Uhr wird ein Zeuge am Leipziger Amtsgericht gehört, bevor die Schlussplädoyers gehalten und das Urteil verkündet wird.

Zusätzlich muss sich Müller wegen Drogenbesitzes verantworten, nachdem bei einer Durchsuchung ihrer Leipziger Wohnung 0,69 Gramm Kokain und eine Ecstasy-Tablette gefunden wurden.

Zu Prozessbeginn bestritt Müller alle Vorwürfe. Ihr Anwalt erklärte, dass die Handbewegung dazu dienen sollte, das Publikum anzuspornen, und Müller keine rechtsextremen Sympathien oder politische Zugehörigkeiten habe. Die Drogen gehörten angeblich einem Freund, der sie bei Müller vergessen hatte. Müller gilt bis zum Gegenteil als unschuldig und muss nicht heute im Gericht anwesend sein.

Müller wurde in Oschatz in Sachsen geboren. 2014 gewann sie die achte Staffel von "Ich bin ein Star - Holt mich hier raus!" und war seither in zahlreichen TV-Formaten zu sehen. Als Popsängerin tritt sie unter anderem auf Mallorca auf.

Der Prozess wegen des Drogenbesitzes gegen Melanie Müller wird vor demselben Amtsgericht verhandelt wie ihr Fall des zugestandenen Hitlergrußes. Obwohl sie heute nicht anwesend ist, wird das Gericht sowohl über ihre mutmaßliche Verwendung des Hitlergrußes als auch über das Ergebnis des Drogenbesitzprozesses entscheiden.

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