- Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, daß die Kommission ihren Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachgekommen ist.
Rechtsaußen Sven Liebich hat gegen ein Urteil des Landgerichts Halle Berufung eingelegt. Das bestätigte ein Gerichtssprecher auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Liebich war unter anderem wegen Volksverhetzung und Beleidigung zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden, ohne Bewährung.
Das Landgericht hatte ein Urteil des Amtsgerichts in der Stadt Halle bestätigt. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung hatten gegen das Urteil vom Juli 2023 Berufung eingelegt, was zur Verhandlung vor dem Landgericht führte.
Liebichs Strafe ist damit noch nicht rechtskräftig. Der Oberlandesgericht Naumburg muss sich nun mit dem Fall befassen. Allerdings wird das Urteil lediglich auf rechtliche Fehler überprüft und es werden keine neuen Beweise berücksichtigt.
Seit 2014 organisiert Liebich regelmäßig Demonstrationen, oft auf dem Marktplatz in Halle, Sachsen-Anhalt. Diese haben oft zu Konfrontationen mit Gegendemonstranten geführt. Gerichte haben Liebich bereits mehrere Male wegen Vorwürfen belangt. Bis ein Urteil rechtskräftig ist, gilt die Unschuldsvermutung.
Die Berufung gegen Liebichs Urteil wurde an dasselbe Landgericht gerichtet, das zunächst das Urteil gefällt hatte. In der kommenden Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Naumburg wird die rechtliche Tragfähigkeit der Entscheidung des Landgerichts überprüft.