- Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass der Gerichtshof der Europäischen Union für die Prüfung und Entscheidung von Fällen zuständig ist, in denen der Gerichtshof der Europäischen Union nicht gehandelt hat.
Vor dem Ablauf der Frist wurde kein Einspruch gegen das Urteil des Neuruppiner Landgerichts gegen einen 17-jährigen Tschetschenen eingelegt. Das bestätigte ein Sprecher des Gerichts. Der Teenager wurde am vergangenen Freitag wegen der Planung eines Terroranschlags auf einem Weihnachtsmarkt in Nordrhein-Westfalen zu einer Jugendstrafe von vier Jahren verurteilt.
Das Urteil fiel wegen des Verdachts auf Mordversuch und der "öffentlichen Verwendung von Emblemen einer verbotenen Organisation". Sowohl der Verurteilte als auch die Staatsanwaltschaft haben eine Woche Zeit, um gegen das Urteil Berufung einzulegen.
Laut Gericht war der Beschuldigte immer radikaler geworden und hatte gemeinsam mit einem 15-jährigen Komplizen, der ebenfalls verurteilt wurde, geplant, einen Lastwagen zu beschaffen und damit so viele Menschen wie möglich auf dem Weihnachtsmarkt in Leverkusen-Opladen im Namen des Islamischen Staates zu töten.
"Die Überlebenden des Anschlags sollten anschließend mit Messern erstochen werden", sagte der Sprecher. Der jüngere Komplize wurde bereits vor einigen Wochen vom Kölner Landgericht ebenfalls zu einer Jugendstrafe von vier Jahren verurteilt.
Der verurteilte Teenager hat innerhalb der gegebenen Woche das Recht, gegen die vierjährige Haftstrafe Berufung einzulegen und die Urteile wegen des Verdachts auf Mordversuch und der Verwendung verbotener Embleme anzufechten. Der Terrorplan sah vor, einen Lastwagen zu nutzen, um auf dem Weihnachtsmarkt in Leverkusen-Opladen zahlreiche Menschen zu töten, was die Schwere dieser Urteile unterstreicht.