- Der frühere Leiter eines Konzentrationslagers wurde verurteilt, weil er Massenmorde erleichtert und beigetragen hat.
Das höchste deutsche Gericht, der BGH, hat die Verurteilung einer ehemaligen KZ-Sekretärin wegen Beihilfe zu Massenmorden bestätigt. Die 5. Strafkammer des BGH in Leipzig hat eine Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Itzehoe abgewiesen. Das Landgericht hatte die heute 99-jährige Irmgard F. wegen Beihilfe zum Mord an 10.505 Menschen und fünfmaligem Mordversuch zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Dieses Urteil ist nun rechtskräftig.
Dieser Fall gilt als einer der letzten Strafprozesse in Bezug auf Nazi-Massaker. Irmgard F. arbeitete von Juni 1943 bis April 1945 als Schreibkraft im Kommandanturbüro des Stutthof-KZ in Danzig. Damals war sie 18 oder 19 Jahre alt. Das Landgericht Itzehoe kam zu dem Schluss, dass die junge Frau durch ihre Arbeit die Lagerführung bei der systematischen Tötung von Gefangenen unterstützt hatte. Auch kleine Unterstützung konnte unter dem Gesetz als Beihilfe zum Mord gewertet werden.
Über 60.000 Menschen starben im Stutthof-KZ
Die Verteidigung von Irmgard F. hatte Berufung eingelegt. Der BGH verhandelte diesen Fall Ende Juli. Die Anwälte argumentierten unter anderem, dass es keine Beweise für die Absicht der Frau gebe, diese Verbrechen zu begehen. Sie behaupteten, dass sie nichts von den Aktivitäten des Lagers gewusst habe und dass ihre Arbeit als Schreibkraft nicht wesentlich von ihrer vorherigen Arbeit in einer Bank unterschieden habe. Sie argumentierten, dass sie lediglich "neutrale Handlungen" aus ihrer Perspektive ausgeführt habe. Der BGH nahm jedoch diese Argumentation nicht an.
Der BGH bestätigte die Einschätzung des Landgerichts Itzehoe, dass Irmgard F. durch ihre Bereitschaft zu dienen den Mördern psychische Unterstützung geleistet habe. Nearly all the camp's correspondence passed through her hands.
Laut den Arolsen Archives waren zwischen 1939 und 1945 etwa 110.000 Menschen aus 28 Ländern im Stutthof-Lager und seinen 39 Außenlagern inhaftiert. Etwa 65.000 von ihnen überlebten das Lager nicht.
Die Berufung gegen die Verurteilung von Irmgard F. wurde vom 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Leipzig abgewiesen und damit das ursprüngliche Urteil des Landgerichts Itzehoe bestätigt. Das Oberlandesgericht Leipzig kam zu dem Schluss, dass Irmgard F. durch ihre Tätigkeit als Schreibkraft im Kommandanturbüro des Stutthof-KZ die systematische Tötung von Gefangenen unterstützt habe.
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