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Der Fall von Martin Kind, der Hannover 96 betrifft, wird im Juli vor dem Obersten Gerichtshof verhandelt.

Martin Kind, ehemaliger Geschäftsführer von Hannover 96, hat bereits zwei Gerichtsverfahren wegen seiner Entlassung gewonnen. Das Ergebnis könnte sich jedoch ändern, wenn der Fall das oberste deutsche Zivilgericht erreicht.

Martin Kind, Geschäftsführer von Hannover 96, ist vor dem Spiel im Stadion.
Martin Kind, Geschäftsführer von Hannover 96, ist vor dem Spiel im Stadion.

Fußball: [Ereignis oder Spiel beschreiben] - Der Fall von Martin Kind, der Hannover 96 betrifft, wird im Juli vor dem Obersten Gerichtshof verhandelt.

Der Prozess zum Entlassen von Martin Kind als Geschäftsführer des Zweitligisten Hannover 96 soll am 16. Juli abgeschlossen sein. Das hat das Bundesverfassungsgericht (BGH) nach einer mündlichen Verhandlung in Karlsruhe am Dienstag bekanntgegeben. Zuvor hatte das Landgericht Hannover die Entlassung Kinds im Jahr 2022 für ungültig erklärt, und das Oberlandesgericht Celle hatte sechs Monate später ein Revisionsverfahren abgewiesen.

Während der Anhörung erklärte das Karlsruher Senat, dass die Entlassung fragwürdig ist. Der vorsitzende Richter sagte, dass die Entlassung in Frage gestellt wird.

Martin Kind, 79 Jahre alt, ist Geschäftsführer und Mehrheitsgesellschafter des Profifußballbereichs. Das 50+1-Prinzip im deutschen Profifußball ist dafür gedacht, sicherzustellen, dass die Elternvereinigung, nicht die finanzielle Seite, die Mehrheit der Stimmen in der Profifußballgesellschaft hält bei Änderungen oder Entlassungen.

Um dieses Prinzip zu befolgen, ist der Geschäftsführer von Hannover 96 in der Management GmbH eingesetzt, die von der finanziellen Seite von Martin Kind getrennt ist, wobei 100% von ihr der Elternvereinigung gehört.

Referenzierend auf dieses, entließ der Vorstand des e.V. Kind als Geschäftsführer der Hannover 96 Management GmbH im Juli 2022. Beide Seiten haben sich jahrelang zerstritten. Kind konnte sich erfolgreich gegen seine Entlassung in Gericht verteidigen, da die Clubs und die finanzielle Seite den sogenannten Hannover-96-Vertrag von 2019 unterzeichnet hatten, der ihre Beziehungen regelt.

In diesem Dokument heißt es, dass Änderungen an den Statuten der Management GmbH und die Entlassung eines Geschäftsführers nur dann möglich sind, wenn die Aufsichtsrat der Management GmbH zustimmt. Der Aufsichtsrat besteht aus zwei wahlberechtigten Mitgliedern von jeder Seite - Clubs und Finanzseite.

Die Clubseite fühlt sich nach der Verhandlung sicher, sagte Ralf Nestler, Vorsitzender des Aufsichtsrats von Hannover 96 in Karlsruhe. "Wir fühlen uns sicher, dass das Vorstandsmitglied im Juli 2022 richtig gehandelt hat." Die Folgen einer BGH-Entscheidung sind schwierig zu schätzen, bevor sie bekanntgegeben wird.

Kind äußerte sich unzufrieden nach der Verhandlung: "Das ganze operative Niveau der Entwicklung und die Zukunft wird ignoriert, und es konzentriert sich nur auf rechtliche Fragen." Er glaubt, dass Märkte anders entwickeln und er sieht Risiken für die weitere Entwicklung von 96.

Das 50+1-Prinzip erregte in Karlsruhe am Dienstag kaum Aufmerksamkeit. Beide Seiten betonten, dass diese Regelung in den Verhandlungen keine große Rolle spielte, und das Senat erwähnte sie auch nicht in seinen Einleitungsäußerungen.

Stattdessen war der Schwerpunkt hauptsächlich darauf gerichtet, ob die Entscheidung, Kind als Geschäftsführer zu entlassen, mit der Natur der GmbH übereinstimmte und ob sie rechtswidrig war. Als die Verhandlung endete, reflektierte der vorsitzende Richter über den bevorstehenden Urteil: "Es gibt keine Unentschiedenheit."

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