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Der Fall gegen eine ehemalige Hebamme wegen Totgeburt wird überprüft.

Das Amtsgericht Verden hat eine ehemalige Hebamme twice in Fällen von Totgeburt verurteilt. Die rechtliche Streitigkeit geht jedoch weiter.

Die Verteidigung legte Berufung ein nach dem Ende der zweiten Verhandlung.
Die Verteidigung legte Berufung ein nach dem Ende der zweiten Verhandlung.

- Der Fall gegen eine ehemalige Hebamme wegen Totgeburt wird überprüft.

Eine ehemalige Hebamme stellt erneut ein Urteil des Regionalgerichts Verden in Frage, nachdem es zu einer Totgeburt gekommen ist. Die Verteidigung legte Berufung ein, wie das Regionalgericht mitteilte, obwohl das zweite Verfahren bereits beendet war. Das Gericht hatte die Angeklagte am Dienstag wegen fahrlässiger Körperverletzung mit Todesfolge zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt, wovon sie bereits sechs Monate abgesessen hat.

Hausgeburt trotz Komplikationen

Das Gericht geht davon aus, dass die 62-Jährige eine Hausgeburt in Siedenburg (Kreis Diepholz) trotz des schlechten Zustands von Mutter und Kind fortgesetzt hat. Laut Anklage wurde die Geburt im Jahr 2015 nicht kontinuierlich überwacht. Zudem habe die Angeklagte die Eltern nicht ausreichend über die Risiken einer Hausgeburt informiert. Erst nach mehreren Tagen ging die Risikoschwangere schließlich ins Krankenhaus Vechta und gebar ein totes Mädchen.

Zum Zeitpunkt der Geburt war die Hebammenlizenz der Angeklagten bereits entzogen worden. Allerdings wurde die Lizenz zunächst nicht zurückgezogen, da die Frau Klage eingereicht hatte, wie ein Sprecher des Regionalgerichts Verden mitteilte. Die Angeklagte besitzt seit 2017 keine Hebammenlizenz mehr.

Rechtlicher Streit geht weiter

Das Regionalgericht hatte die Angeklagte im November 2022 wegen fahrlässiger Tötung zu vier Jahren Haft verurteilt. Die ehemalige Hebamme aus der Hannover-Region legte gegen das Urteil Berufung ein. Der Bundesgerichtshof entschied, dass der Fall neu verhandelt werden muss.

Im zweiten Verfahren wurde die ehemalige Hebamme erneut schuldig gesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von einem Jahr und elf Monaten gefordert, die zur Bewährung ausgesetzt werden könnte. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch, während der Nebenkläger vier Jahre Haft wegen fahrlässiger Tötung forderte. Die Hebamme akzeptiert das neue Urteil nicht und setzt ihre Rechtsstreitigkeit fort.

Die anhaltenden Versuche der ehemaligen Hebamme, das Urteil des Regionalgerichts in Frage zu stellen, zeigen die anhaltende Kontroverse um das Verbrechen der Fahrlässigkeit im Zusammenhang mit dem Fall der Totgeburt. Obwohl sie bereits sechs Monate Haft wegen fahrlässiger Körperverletzung mit Todesfolge abgesessen hat, bestreitet die Angeklagte weiterhin das Urteil des Regionalgerichts.

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