- Der Einzelne kam in den Tod, nachdem er in der Öffentlichkeit brutal erstochen worden war.
Rund zwei Jahre und sechs Monate nach einem tödlichen Alkoholexzess in Hamburg-Lohbrügge hat das Landgericht einen Angeklagten zu zehn Jahren Haft verurteilt. Der 42-jährige Angeklagte gestand im Prozess, seinen Bekannten mit einem Messer erstochen zu haben, während dieser am 23. März 2022 auf einer Couch schlief. Der 43-jährige Opfer verstarb in der Wohnung des Angeklagten.
Umgekehrtes Freispruch-Urteil
Zunächst hatte eine andere Jury am Landgericht den Angeklagten von Mordvorwürfen freigesprochen, da sie den Täter nicht zweifelsfrei identifizieren konnte. Sowohl der Angeklagte als auch seine Freundin standen unter Verdacht. Der Angeklagte wurde jedoch zu einer einjährigen Haftstrafe wegen anderer Vergehen verurteilt und zur psychiatrischen Behandlung verpflichtet. Später kippte das Bundesgerichtshof das Freispruch-Urteil, bestätigte jedoch den Rest des Urteils.
Giftige zwischenmenschliche Dynamik
Die Vorsitzende Richterin Jessica Koerner erläuterte am Dienstag den Hintergrund der Tat. both the defendant and the subsequent victim were both heavy drinkers. The defendant would frequently indulge in sexual activities with the victim's partner, but he didn't take kindly to the victim having similar liaisons with his girlfriend. The victim tolerated this behavior due to the defendant's regular alcohol supplies. Koerner described the relationship dynamics as "toxic."
Am Tag der Tat kam der Opfer gegen 7:00 Uhr zum Trinken vorbei. Die beiden Männer tranken eine beträchtliche Menge Alkohol, während die Freundin nüchtern blieb. Am Nachmittag luden sie auch die Partnerin des Opfers ein, die sich ihnen anschloss. Als das Opfer und seine Partnerin auf der Couch einschliefen, stach der Angeklagte dem Opfer ein Messer in die Brust. Der 43-Jährige verblutete. Das Motiv für die Tat bleibt unklar, es wird jedoch spekuliert, dass der Angeklagte möglicherweise eifersüchtig auf die Annäherungsversuche des Opfers an seine Freundin war.
Zunächst beschuldigte der 42-jährige Angeklagte eine unbekannte fünfte Person für die Tat. Er hatte seine Freundin angewiesen, dieser erfundenen Geschichte gegenüber der Polizei zu bestätigen. Koerner bezeichnete diese Verteidigung als "unwahrscheinlich und in ihrer Dummheit beispiellos."
Weiterführende Ermittlungen führen zur Geständnis
Nach dem Freispruch im ersten Prozess setzten die Polizei ihre Untersuchungen fort und überwachten die Kommunikation der Beteiligten. Schließlich gestand die Freundin ihre Lügen. Der Angeklagte gestand dann die Tat, wie Koerner sagte.
Das Gericht hat ihn nun wegen vorsätzlichen Totschlags zu neun Jahren Haft verurteilt. Zusammen mit seinen noch ausstehenden Verurteilungen für andere Vergehen ergibt sich eine Gesamtstrafe von zehn Jahren.
"Eine tickende Zeitbombe"
Das Gericht bestätigte auch die Unterbringung in einer sichereren psychiatrischen Einrichtung. "Der Angeklagte sitzt da ganz richtig", sagte Koerner. Er ist Alkoholiker, aber seine Sucht ist nicht behandelbar. Er hat auch eine unterdurchschnittliche Intelligenz und eine Vorliebe für Waffen. Unter Alkoholeinfluss handelt er impulsiv. Er stellt eine Gefahr für die Allgemeinheit dar. "Der Angeklagte ist eine tickende Zeitbombe", sagte die Richterin. Das Mordurteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Fall des Angeklagten wurde vor dem Oberlandesgericht verhandelt, um das ursprüngliche Freispruch-Urteil aufzuheben.
Nach dem Geständnis des Angeklagten ergaben weitere Untersuchungen, dass die ursprüngliche Jury am Oberlandesgericht den Angeklagten möglicherweise fälschlicherweise freigesprochen hatte, da in dem ersten Prozess falsche Informationen vorgelegt wurden.