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Der Druck auf Kommunen aufgrund fehlender Jahresabschlüsse steigt

Da Hunderte Jahresabschlüsse fehlen, will die Landesregierung Sachsen-Anhalt künftig härtere Sanktionen gegen betroffene Kommunen verhängen. Ab 2025 erfolgt die Budgetgenehmigung auf Grundlage der Vorlage des Vorjahresabschlusses zur Prüfung. Die Landesregierung hat dies am Dienstag beschlossen...

Finanzen - Der Druck auf Kommunen aufgrund fehlender Jahresabschlüsse steigt

Angesichts der Hunderte fehlenden Jahresabschlüsse hofft die Landesregierung Sachsen-Anhalt, künftig härtere Sanktionen gegen die betroffenen Kommunen zu verhängen. Ab 2025 erfolgt die Budgetgenehmigung auf Grundlage der Vorlage des Vorjahresabschlusses zur Prüfung. Die Landesregierung hat dies am Dienstag beschlossen und einen Gesetzentwurf zur Modernisierung der Kommunalgesetze ausgearbeitet.

Hintergrund dieser Reform ist, dass es seit 2013 zu großen Rückständen bei den Jahresabschlüssen der Gemeinde kommt. Zum 30. Juni lagen für das Jahr 2021 lediglich 1.301 Jahresabschlüsse vor, was 58,4 % der erforderlichen 2.229 Jahresabschlüsse entspricht. Nach Angaben von Innenministerin Tamara Zischan (CDU) liegt der Wert derzeit bei 63 %, wie sie nach einer Kabinettssitzung am Dienstag in Magdeburg sagte.

Der Reform muss noch der Landtag zustimmen. Nach dem neuen System können Kommunen, die keine Haushaltsordnung genehmigt haben, nur noch Gebühren oder Zahlungen zahlen, zu denen sie im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung gesetzlich verpflichtet sind. Der Stadtverband kritisierte die geplanten Sanktionen zuletzt ausdrücklich.

Seit 2013 müssen Kommunen ihre Haushalte nach einem bestimmten System erstellen. Bei der sogenannten dualen Haushaltsführung muss jährlich eine Eröffnungsbilanz erstellt und aktualisiert werden. In diesem Rahmen sind Jahresabschlüsse einzureichen. Städte und Gemeinden sollten zur Erfassung ihrer Einnahmen und Ausgaben Bilanzen nutzen.

Weitere Inhalte werden sich im Zuge der Neufassung des Kommunalverfassungsgesetzes ändern. Kommunalräte sollen auch außerhalb außergewöhnlicher Notfälle wie Pandemien hybride Sitzungen abhalten können. So sagte der CDU-Politiker beispielsweise, dass auch Mandatsträger, die sich um pflegebedürftige Angehörige oder Kinder kümmern müssen oder berufstätig sind, per Videokonferenz an Sitzungen teilnehmen können. Die Kommunen sollten selbst regeln, ob und in welchem ​​Umfang sie vor Ort umgesetzt werden.

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Quelle: www.stern.de

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