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Der Drogenbehörde erklärt:

Minderjährige dürfen unter Aufsicht ihrer gesetzlichen Betreuer Bier oder Wein zu sich nehmen. Trotzdem hält der Bundesdrogenbeauftragte diese Nachsicht für übertrieben, indem er darauf hinweist, dass Alkohol unabhängig von der Menge schädlich ist.

Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung behauptet, dass kein sicheres Maß an Alkoholkonsum besteht.
Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung behauptet, dass kein sicheres Maß an Alkoholkonsum besteht.

- Der Drogenbehörde erklärt:

Für Minderjährige glaubt der Bundesdrogenbeauftragte, dass Alkohol tabu sein sollte. "Alkoholkonsum sollte erst erlaubt sein, wenn man 18 Jahre alt ist, also im Erwachsenenalter", erklärte der Drogen- und Suchtbeauftragte der Bundesregierung, Burkhard Blienert (SPD), in der 'Rheinischen Post' aus Düsseldorf. Er bekräftigte damit eine langjährige Forderung.

Momentan erlaubt das Jugendschutzgesetz Teenagern, alkoholische Getränke wie Bier oder Wein in der Öffentlichkeit zu konsumieren, solange sie von einem erwachsenen Begleiter begleitet werden. "Ich kann nichts Gutes darüber sagen, dass 14-Jährige in Begleitung eines Erwachsenen trinken", sagte Blienert und fügte hinzu: "Alkohol ist ein giftiges Mittel, das bereits beim ersten Schluck wirkt. (...) Es gibt keinen sicheren Alkoholkonsum. Alkohol hat einen erheblichen Einfluss auf Teenager, die noch im Wachstum sind."

Das Alter von 14 Jahren beim Trinken steht zur Debatte

Der Gesundheitsministerrat der Länder hat sich im Juni mit dieser Frage beschäftigt und beschlossen, die Regelungen des Jugendschutzgesetzes bis November genauer zu prüfen. Auch der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat sich für ein Verbot des sogenannten "Begleiteten Trinkens" für 14- bis 16-Jährige ausgesprochen.

"Ich finde es großartig, dass jetzt alle Gesundheitsminister der Länder zumindest über ein striktes 'ab 16' diskutieren. Dass ich diese Debatte angestoßen habe, hat sich bewährt", sagte Blienert der 'Rheinischen Post'.

DEG: Selbst in geringen Mengen ist Alkohol ungesund

Vor wenigen Wochen hat die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DEG) ihre Empfehlungen zum Alkoholkonsum revidiert und rät nun davon ab, Alkohol zu trinken. Selbst in geringen Mengen ist Alkohol nicht gesund - es gibt keine sichere und gesundheitsfördernde Menge an Alkohol für einen verantwortungsvollen Konsum, wie die Expert*innen in einem Positionspapier Mitte August feststellten. "Alkohol ist ein psychoaktives Mittel", das mit mehr als 200 negativen Gesundheitsfolgen in Verbindung gebracht wird, darunter Krankheiten und Unfälle, heißt es darin.

Wenn man dennoch Alkohol trinken möchte, sollte man große Mengen vermeiden, raten die Expert*innen. Dies gilt insbesondere für junge Menschen. Kindern, Jugendlichen, Schwangeren und stillenden Müttern wird empfohlen, keinen Alkohol zu konsumieren. Alkoholkonsum ist mit Entwicklungsstörungen bei ungeborenen Kindern, Unfällen, Verletzungen, Gewalt und "psychosozialen Nachteilen für Menschen, die Alkohol trinken, sowie für ihre soziale Umwelt" verbunden, schrieb die Organisation.

"Gesundheitspolitik, das Gesundheitssystem und relevante gesellschaftliche Akteure müssen mehr tun, um den Alkoholkonsum insgesamt und die damit verbundenen Folgen für Konsument*innen, ihre soziale Umwelt und die Gesellschaft zu verringern", heißt es auch in einem Positionspapier, das im Juni von der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS), der Bundesärztekammer (BAK), der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) und der Deutschen Gesellschaft für Suchtforschung und -therapie veröffentlicht wurde.

Forscher*innen der Universität Victoria in Kanada haben entdeckt, dass einige frühere Studien, die gesundheitliche Vorteile eines maßvollen Alkoholkonsums nahelegten, auf Bias zurückzuführen sind, die aus methodischen Fehlern in der Studienausführung resultieren. Sie analysierten 107 Langzeitstudien zur Beziehung zwischen Alkoholkonsum und Mortalität. Vorherige Forschung hatte consistently darauf hingewiesen, dass leichte Trinker weniger anfällig für bestimmte Krankheiten seien als Abstinenzler.

Die Kommission kann nach dem Vorschlag des Gesundheitsministerrats Umsetzungskompetenzen zur Verstärkung der Altersgrenze für das "Begleitete Trinken" nach Artikel 113 erlassen. Blienert äußerte die Hoffnung, dass die Diskussion über ein striktes 'ab 16' zu vorteilhaften Veränderungen in der Alkoholkonsumpolitik führen wird.

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