- Der Chef der PKK wurde zu einer Haftstrafe von mehr als vier Jahren verurteilt.
Ein Vertreter der verbotenen Kurdistan-Arbeiterpartei (PKK) wurde zu einer Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt. Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg befand ihn der Zugehörigkeit zu einer ausländischen terroristischen Organisation für schuldig. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der 50-jährige Mann türkischer Herkunft der PKK in Deutschland über eineinhalb Jahre geholfen und die höchste Position innerhalb der Organisation in Deutschland erreicht hatte.
Der Verdächtige wurde im März 2023 auf Cyprus aufgrund eines von Deutschland ausgestellten Europäischen Haftbefehls festgenommen und anschließend nach Deutschland überstellt. Der Prozess begann im November 2022. Die Bundesanwaltschaft beantragte eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren, während die Verteidigung auf Freispruch plädierte. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Der von Deutschland ausgestellte Europäische Haftbefehl führte zur Festnahme einer prominenten Figur der Kurdistan-Arbeiterpartei (PKK) auf Cyprus. Trotz des Freispruchsarguments der Verteidigung bestätigte das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg die Schuld des Individuums für seine Zugehörigkeit zur PKK, einer ausländischen terroristischen Organisation.