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Der Bundestag sollte von der CDU ein Bußgeld von 2,5 Millionen Euro verlangen

Die Linke fordert von der Bundestagsregierung, der Koalition wegen der Großspende eines Unternehmers an die Berliner CDU ein Bußgeld von fast 2,5 Millionen Euro aufzuerlegen. „Wir behalten uns das Recht vor, gegebenenfalls Klage einzureichen“, sagte der Linken-Landesvorsitzende Maximilian...

Das linke Logo ist bei der Parteiversammlung am Mikrofon angebracht. Foto.aussiedlerbote.de
Das linke Logo ist bei der Parteiversammlung am Mikrofon angebracht. Foto.aussiedlerbote.de

Die Linke - Der Bundestag sollte von der CDU ein Bußgeld von 2,5 Millionen Euro verlangen

Die Linke fordert von der Bundestagsregierung eine Strafe von fast 2,5 Millionen Euro gegen die Koalition wegen einer Großspende eines Unternehmers an die CDU Berlin. „Wir behalten uns das Recht vor, gegebenenfalls Klage einzureichen“, sagte der Linken-Landesvorsitzende Maximilian Schirmer am Montag in Berlin.

Im Jahr 2020 spendete der Immobilienunternehmer Christoph Gröner 320.000 Euro an den CDU-Landesverband Berlin, die Gröner Family Office GmbH spendete weitere 500.000 Euro. In einem Brief an Bundestagspräsidentin Bärbel Bas vom 2. Dezember verwiesen linke Juristen darauf, dass Groner selbst in Interviews eine Entschädigung für diese Spenden erwähnt habe. Demnach sagte Groner im Deutschlandfunk: „Ich habe der CDU drei Bedingungen gestellt.“

Schirmer sagte, dies erwecke „den Eindruck, dass Politik tatsächlich käuflich ist“. Berlins CDU-Chef Kai Wegener hat im Wahlkampf Zugriff auf insgesamt 820.000 Euro. „Diese Spendensumme ist keine einfache Sache, die eine Wahl entscheiden kann“, sagte Schirmer. Laut Rechtsbericht der Lobby Control Association handelte es sich um eine „rechtswidrige, auf Erwartungen beruhende Spende“.

Abschnitt 25 des Gesetzes über politische Parteien besagt, dass „Spenden an politische Parteien, die ausdrücklich in Erwartung oder als Gegenleistung für bestimmte wirtschaftliche oder politische Vorteile geleistet werden“, nicht zulässig sind. Die von der Linken geforderten Bußgelder beziehen sich auf Artikel 31c des Parteiengesetzes. Darin heißt es, dass im Falle einer rechtswidrigen Spende an eine Partei „ein Anspruch auf das Dreifache des rechtswidrigen Gewinns erhoben wird“.

Lobbycontrol-Bericht Pressemitteilung Lobbycontrol Stand: 9. September. Artikel 25 des Parteiengesetzes, Artikel 31c des Parteiengesetzes

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Quelle: www.stern.de

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