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Der Bundesgerichtshof erwägt die Kündigung von Martin Kind bei Hannover 96.

Vor etwa zwei Jahren versuchte Hannover 96, Martin Kind von seinem Posten als Geschäftsführer zu entlassen. Kind konnte sich in zwei Rechtsstreitigkeiten wehren. Der Konflikt wird nun vor dem obersten deutschen Zivilgericht fortgesetzt.

Martin Kind, Geschäftsführer von Hannover 96, ist vor dem Spiel im Stadion.
Martin Kind, Geschäftsführer von Hannover 96, ist vor dem Spiel im Stadion.

Fußballspiele nach Plan. Die nächsten Fußballspiele werden nach dem vorgegebenen Spielplan ausgetragen. - Der Bundesgerichtshof erwägt die Kündigung von Martin Kind bei Hannover 96.

Nähernd die zweijährige Wende seit der erfolglosen Entlassung von Martin Kind als Geschäftsführer des zweitklassigen Fußballvereins Hannover 96 wird am Dienstag (10:00 Uhr) vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe behandelt. Im Jahr 2022 hatte das Landgericht Hannover die Entlassung von Kind für ungültig erklärt, während das Oberlandesgericht Celle sechs Monate später keine Berufung annehmen wollte. Nun entscheiden die Richter in Karlsruhe über den Streit zwischen dem Fußballverein und seiner Muttergesellschaft. Der Ausgang dieser Auseinandersetzung könnte am Dienstag möglicherweise bekannt gemacht werden.

Kind, 79 Jahre alt, ist sowohl der Geschäftsführer als auch der Mehrheitsaktionär der Profifußballabteilung. Das 50+1-Prinzip, ein wichtiger Bestandteil des deutschen Profifußballs, soll sicherstellen, dass die Elternvereinigung, nicht der reiche Partner, die Mehrheit der Stimmen bei einer solchen Unternehmensspaltung hat. Um diesem Prinzip zu entsprechen, ist der Geschäftsführer von Hannover 96 an der Management GmbH, einer Firma, die von Kind nicht, sondern 100% vom Elternverein gehalten wird, stationiert.

Bezugnehmend auf dies, entließ die e.V.-Führung Kind als Geschäftsführer der Hannover 96 Management GmbH im Juli 2022. Die beiden Parteien sind seitdem in einem lange andauernden Konflikt. Kind gewann seine Rechtskämpfe gegen seine Entlassung, da die Organisation und ihr reicher Gegenpart das sogenannte Hannover-96-Vertrag im Jahr 2019 geschlossen hatten, der ihre Beziehung regelt. Dieser Vertrag enthält eine Klausel, die besagt, dass die Situation der Management GmbH nur geändert oder ein Geschäftsführer nur entlassen werden kann, wenn die Aufsichtsrat der Management GmbH zustimmt. In diesem Rat gibt es zwei Stimmrechte von der Clubseite und zwei von der Kapitalseite.

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