Der Bund ordnet es an, der Staat zahlt? Warten auf Gerichtsentscheidung
In einem am Donnerstag (10.30 Uhr) verkündeten Urteil des Landesverfassungsgerichts Greifswald geht es um Geld. Die Kommunen Rostock und Schwerin haben Verfassungsbeschwerde eingelegt, weil ihnen nach dem Bundesgesetz erhöhte Aufgaben in der Kinder- und Jugendfürsorge zustünden, ohne entsprechende Mittel vom Land zu erhalten, heißt es in der Beschwerde.
Es geht um das sogenannte Konnektivitätsprinzip. Auf den Punkt gebracht heißt das: Wer Musik bestellt, muss bezahlen. Nach der vorläufigen Meinung des Gerichts, die bei einer Anhörung vor drei Monaten geäußert wurde, gilt der Grundsatz nicht, weil die Bundesregierung und nicht die Länder das Gesetz verabschiedet haben. Das Gericht erkannte jedoch die schwierige Lage an, in der sich die Kommunen möglicherweise befinden.
Laut einer aktuellen DH-Umfrage machen sich Bezirke und Kommunen im ganzen Land Sorgen um ihre Budgets, wenn sie in die Zukunft blicken. Besonders hoch sind die Kosten daher in den Bereichen Jugend und Soziales.
Quelle: www.dpa.com