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Der Anwalt will eine Entschädigung für die Haasenburg Jugendstrafanstalt.

Vor zehn Jahren geschlossen wurden drei Jugendheime in Brandenburg aufgrund von Vorwürfen. Ein Gericht bestätigte, dass die Schließung illegal war. Anschließend erhebt der Anwalt seine Stimme.

Die Stilllegung der Haasenburg-Einrichtungen im Jahr 2013 war aufgrund einer Gerichtsentscheidung...
Die Stilllegung der Haasenburg-Einrichtungen im Jahr 2013 war aufgrund einer Gerichtsentscheidung rechtswidrig.

Sie können zu Hause wieder beginnen. - Der Anwalt will eine Entschädigung für die Haasenburg Jugendstrafanstalt.

Nach der Bestätigung des Gerichts, dass die Schließung von drei Jugendheimen der Haasenburg GmbH vor mehr als einem Jahrzehnt rechtswidrig war, sucht der Betreiber nun Schadensersatz. Die Klage gegen den Bundesland Brandenburg wird fortgesetzt, wie der Anwalt der Haasenburg GmbH, Jens Hennersdorf, auf Anfrage mitteilte.

Das Ausmaß des Schadens müsse noch ermittelt werden, da die Schadensschätzung noch nicht abgeschlossen sei. "Es ist jedoch klar, dass es sich um eine mehrstellige Millionenhöhe handelt", sagte der Anwalt, der auch einen Neustart für möglich hält. Die "Märkische Oderzeitung" berichtete darüber am Dienstag.

Das Brandenburgische Ministerium für Jugend hatte die Schließung der drei Haasenburg-Heime im Unterspreewald, Müncheberg und am Schwielochsee im Dezember 2013 angeordnet. Dort wurden Jugendliche aus ganz Deutschland untergebracht. Im Laufe der Jahre gab es immer wieder Vorwürfe, dass Bewohner von Betreuern belästigt und gedemütigt wurden, ja sogar schwerer Missbrauch gemeldet wurde. Es kam zu Suizidversuchen von Bewohnern und es wurden mehrere Zwangsmaßnahmen für die Einrichtung erlassen. Diese Vorfälle machten auch über Brandenburg hinaus Schlagzeilen.

Gericht bestätigt Entscheidung zur Schließung

Das Verwaltungsgericht Cottbus entschied im vergangenen Jahr im Zuge einer Klage des Betreibers, dass der Widerruf der Betriebsgenehmigung im Jahr 2013 rechtswidrig war. Das Gericht sah es nicht als erwiesen an, dass das Wohl der Kinder und Jugendlichen in den Einrichtungen der Haasenburg GmbH gefährdet war. Auch konnte nicht erwiesen werden, dass die Einrichtungen nicht bereit oder in der Lage waren, eine angebliche Gefahr abzuwenden.

Das Bundesland Brandenburg beantragte daraufhin die Zulassung der Berufung. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg lehnte diesen Antrag vor etwa zwei Wochen ab (Az.: OVG 6 N 28/24) und bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Cottbus. "Wir prüfen derzeit, wie wir mit der Entscheidung umgehen", sagte die Pressesprecherin des Brandenburgischen Ministeriums für Bildung, Ulrike Grönefeld.

Anwalt sieht trotz Hindernisse einen Neuanfang möglich

Das Brandenburgische Jugendamt widerrief die Betriebsgenehmigung im Jahr 2013, wie das Ministerium mitteilte, weil es das Wohl der Kinder in den Einrichtungen aufgrund akuter Risikosituationen nicht mehr gewährleistet sah. Das Ministerium führte schwerwiegende Vorfälle bis hin zu zwei Todesfällen an, die zu Inspektionen, Gutachterberatungen und Zwangsmaßnahmen durch das Landesjugendamt führten.

Seitdem wurden die Anforderungen für eine Betriebsgenehmigung auf Bundesebene verschärft, die Beratung für Kinder und Jugendliche im Land verbessert und der Schutz spezifiziert.

Der Anwalt des Heimbetreibers schließt einen Neuanfang nicht aus, sieht aber Hindernisse. Die Anforderungen der Betriebsgenehmigung müssten erfüllt werden, sagte Hennersdorf der Deutschen Presse-Agentur. "Das wird nun ein considerable Anstrengung, da sich der Arbeitsmarkt auch verändert hat und natürlich auch gut ausgebildete Fachkräfte von anderen Einrichtungen abgeworben wurden. (...) Es wird also etwas Zeit brauchen. Aber was sollte dagegen sprechen?" Die Haasenburg GmbH hatte 2014 Klage gegen Brandenburg eingereicht, um Schadensersatz zu fordern. Diese Verfahren befindet sich derzeit in der Ruhe, wie das Landgericht Potsdam mitteilte.

Das Oberverwaltungsgericht stellte in seiner Entscheidung fest, dass mit dem Widerruf der Widerrufbescheinigung die ursprüngliche Betriebsgenehmigung wiederhergestellt wird. "Ob die aktuellen Bedingungen für den (weiteren) Betrieb der Einrichtungen erfüllt sind, wird damit nicht entschieden."

Der Betreiber der Haasenburg GmbH ist derzeit mit dem Gerichtshof beschäftigt, um das Ausmaß der Entschädigung wegen der rechtswidrigen Schließung ihrer Jugendheime vor zehn Jahren zu bestimmen. Trotz der Herausforderungen, die aktualisierten Anforderungen für eine Betriebsgenehmigung zu erfüllen, hält der Anwalt der Haasenburg GmbH, Jens Hennersdorf, einen möglichen Neuanfang für die Heime für möglich.

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