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Der Angeklagte steht zum zweiten Mal wegen Mordes vor Gericht.

Ein Mann wird beschuldigt, seine ehemalige Partnerin mit einem Messer erstochen zu haben. Der Fall wird erneut vom District Court Verden behandelt.

Ein Mann steht wieder vor Gericht, nachdem er seine Partnerin niedergestochen hat.
Ein Mann steht wieder vor Gericht, nachdem er seine Partnerin niedergestochen hat.

- Der Angeklagte steht zum zweiten Mal wegen Mordes vor Gericht.

Zum zweiten Mal steht ein Mann wegen des Mordes an seiner Ex-Partnerin vor Gericht, diesmal mit der Möglichkeit einer höheren Strafe: Der Fall der erstochenen Frau wird am Donnerstag (9:15 Uhr) am Landgericht Verden neu verhandelt, nachdem ein Berufungsverfahren erfolgreich war. Zunächst hatte das Gericht den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten wegen Totschlags verurteilt.

War es ein Mord aus Eifersucht?

Laut der Staatsanwaltschaft hatte sich das Paar im April 2022 getrennt. Der Angeklagte soll seine Partnerin heimlich observiert und sie wiederholt mit dem Tod bedroht haben. Im August 2022 soll der Bulgare sie vor ihrer Wohnung in Bad Fallingbostel (Landkreis Heidekreis) aufgelauert haben. Er hatte eine 14 Zentimeter lange Messerklinge mit Klebeband an seiner Hand befestigt. Als sie mit ihrem Kind von einem Treffen mit ihrem neuen Partner zurückkehrte, erstach er sie. Die Frau erlitt 20 Stichwunden und starb sofort.

Mordprozess wird neu verhandelt

Laut Gericht hatte die Verteidigung während des ersten Prozesses eine Erklärung abgegeben, wonach der jetzt 36-jährige Angeklagte die Absicht bestreitet, seine Ex-Partnerin absichtlich zu verletzen oder zu töten. Er gibt an, in Notwehr gehandelt zu haben, da die Opferin ihm Pfefferspray entgegengesetzt habe.

Im März 2023 kam das Gericht zu einem anderen Schluss und verurteilte den Angeklagten wegen Totschlags. Es gab keine Hinweise auf Mord, insbesondere auf Vorsatz. Die Zivilpartei legte Berufung ein und gewann. Das Bundesgerichtshof hat das Urteil im Frühjahr aufgehoben, da die Beweise für das Mordmerkmal des Vorsatzes nicht ausreichend berücksichtigt worden waren. Der Fall muss nun neu verhandelt werden, und der Angeklagte könnte dieses Mal wegen Mordes verurteilt werden. Ein Urteil wird bis Ende September erwartet.

Das ursprüngliche Urteil für den Angeklagten wurde aufgrund unzureichender Berücksichtigung des Mordmerkmals des Vorsatzes aufgehoben. Wenn er dieses Mal wegen Mordes schuldig gesprochen wird, könnte der Angeklagte eine höhere Strafe für die getötete Ex-Partnerin erhalten.

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