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Denkmal für Schießopfer soll im Frühjahr 2024 fertiggestellt werden

Vorstellung Gedenkort Amokfahrt Trier
Clas Steinmann (r) und Oberbürgermeister Wolfram Leibe (SPD) stehen mit einem Plan an dem Platz der vorgesehenen Gedenkstätte (Porta-Nigra-Platz).

Das Denkmal für die Opfer der tödlichen Schießerei in Trier am 1. Dezember 2020 auf dem Platz am Schwarzen Tor wird voraussichtlich im Frühjahr 2024 fertiggestellt. Ein Sprecher der Stadt Trier sagte der Deutschen Presse-Agentur, der Auftragskünstler Claes Steinmann habe erklärt, er werde den Bau von sechs großen Steinmonumenten abschließen. Die von den Fachbetrieben benötigte Bronze wird erst Anfang nächsten Jahres geliefert und dann von diesen weiterverarbeitet.

Die Vorbereitungen der Stadt für das Gelände der zentralen Gedenkstätte haben begonnen, sagte ein Sprecher. Es wird nun erwartet, dass die „weitere Gestaltung“ des Platzes rechtzeitig zum dritten Jahrestag der Schießerei vom 1. Dezember abgeschlossen wird.

Am 1. Dezember 2020 stürmte ein Schütze eine Fußgängerzone in der Nähe seines Hauses. Straßenfahrzeuge töteten fünf Menschen und verletzten viele weitere. Im Oktober 2021 starb auch ein Mann, der bei der Tat schwer verletzt wurde. Deshalb sind nach Angaben der Stadt sechs Menschen bei den Unruhen ums Leben gekommen – und deshalb gibt es sechs Steindenkmäler, die an die Opfer erinnern.

Anlässlich des dritten Jahrestages der Unruhen werden in der Fußgängerzone fünf Gedenktafeln auf dem Boden angebracht, so der Sprecher weiter. Dies sind die Orte, an denen Menschen getötet wurden. Die Bronzetafeln werden Mitte bis Ende Oktober gegossen und vom Künstler Guy Charlier nach den Wünschen der Betroffenen gestaltet. Zur Beleuchtung sollen sie angeblich mit Bodenstrahlern ausgestattet werden.

Der Täter wurde im August 2022 wegen mehrfachen Mordes und mehrfachen Mordversuchs zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht wies auch auf die Schwere des Verbrechens hin und ordnete die Unterbringung des Mannes in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik aufgrund seiner psychischen Erkrankung an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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