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Deine Frau töten? - Gynäkologe vor Gericht

Landgericht Braunschweig:Blick auf den Haupteingang des Landgerichts Braunschweig. Hier beginnt der Prozess gegen einen Fraue
Blick auf den Haupteingang des Landgerichts Braunschweig. Hier beginnt der Prozess gegen einen Frauenarzt.

Deine Frau töten? – Gynäkologe vor Gericht

Was ist während Ihrer Flitterwochen in Ihrem Hotelzimmer in Dubai passiert? Einem niedersächsischen Gynäkologen wird vorgeworfen, während einer Reise seine Frau mit einer Schere zerstückelt zu haben. Mehr als vier Jahre nach der mutmaßlichen Tat und zwei Jahre nach der Anklageerhebung begann um 9 Uhr morgens der Prozess gegen den 54-Jährigen vor dem Landgericht Braunschweig.

Im April 2019 wollte der Arzt laut Anklage Sex mit seiner Braut haben. Weil das nicht funktionierte, schnitt er mit einer Schere ein Stück Jungfernhäutchen ab. Der Gynäkologe soll die Operation ohne Betäubung durchgeführt haben. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft litt die Frau unter starken Schmerzen und verlor viel Blut.

Der damals 31-Jährige ertrug das Verbrechen aus Angst vor einer drohenden Scheidung und einer damit verbundenen kulturellen Ächtung, wenn die Öffentlichkeit benachrichtigt worden wäre, teilte die Staatsanwaltschaft kurz nach Kenntnisnahme der Angelegenheit mit. Beide Ehepartner sind Deutsche mit Migrationshintergrund.

Die Staatsanwaltschaft klagte den Arzt wegen weiblicher Genitalverstümmelung und schwerer Körperverletzung an. Vor Beginn der Verhandlung erklärte das Gericht, die derzeitige Besetzung der Strafkammer gehe davon aus, dass ein hinreichender Verdacht einer gefährlichen Körperverletzung bestehe, eine sogenannte Genitalverstümmelung jedoch nicht mehr vorliege.

Medizin spielt weiterhin eine Rolle in seiner Arbeit

Der Arzt machte von seinem Schweigerecht Gebrauch, als der Fall vor zwei Jahren ans Licht kam, so die Staatsanwaltschaft. Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. Nach Angaben der damaligen Staatsanwaltschaft arbeitete der Mann weiter.

Für mögliche Entscheidungen zum Entzug der ärztlichen Berufserlaubnis ist die Niedersächsische Approbationsvereinigung (NiZzA) zuständig. Ein Sprecher der Behörde bestätigte damals, dass es vor Ort bekannte Fälle dieser Art gebe. Allerdings wird in der Regel zunächst der Ausgang eines Strafverfahrens abgewartet.

Je nach rechtlicher Beurteilung des Falles drohen dem Arzt wegen schwerer Körperverletzung bis zu zehn Jahre Gefängnis. Das Gesetz sieht vor, dass weibliche Genitalverstümmelung mit einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr geahndet wird. Der Prozess ist auf sechs Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil wird voraussichtlich Ende November fallen.

Quelle: www.bild.de

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