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Debatte um Kanzlerwahl: CDU stellt neue Initiative vor

Fast ein Jahr vor der nächsten Landtagswahl ist die Debatte über die Ungewissheit über das Amt des Ministerpräsidenten erneut entbrannt. SPD-Chef und Innenminister Georg Maier forderte am Wochenende Verfassungsänderungen, um Rechtssicherheit im dritten Wahlgang zu schaffen. Die oppositionelle...

Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) spricht auf einer Pressekonferenz. Foto.aussiedlerbote.de
Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) spricht auf einer Pressekonferenz. Foto.aussiedlerbote.de

Wahlen - Debatte um Kanzlerwahl: CDU stellt neue Initiative vor

Fast ein Jahr vor den nächsten Landtagswahlen ist die Debatte über die Unsicherheit im Zusammenhang mit der Premierministerwahl wieder entbrannt. SPD-Chef und Innenminister Georg Maier forderte am Wochenende Verfassungsänderungen, um Rechtssicherheit im dritten Wahlgang zu schaffen. Die oppositionelle CDU-Bundestagsfraktion hat in der Landtagssitzung diese Woche Gesetzesänderungen vorgeschlagen, die dem Verfassungsgericht Weimar-Thüringen eine rechtliche Überprüfung verabschiedeter Gesetze ermöglichen sollen. Die Thüringer Zeitung Funke Medien berichtete erstmals am Dienstag über den Vorfall.

Die Klausel in der Verfassung, die vorsieht, dass im dritten Wahlgang, wenn es nur einen Kandidaten gibt, die Person zum Premierminister gewählt wird, die unabhängig von der Anzahl der Stimmen die meisten Stimmen erhält, war ein Diskussionsthema. seit vielen Jahren – zuletzt die Regierungskrise nach der Wahl des Kurzzeit-Ministerpräsidenten Thomas Kemmerich (FDP) im Jahr 2020.

Die CDU verteidigte ihre Initiative mit der Begründung, es sei unwahrscheinlich, dass der Landtag eine Zweidrittelmehrheit für eine Verfassungsänderung erreichen werde.

In der Initiative zur Änderung des Thüringer Verfassungsgerichtsgesetzes geht es der CDU darum, „klarzustellen und rechtssicher zu machen, dass einzelne Bewerber um das Kanzleramt im dritten Wahlgang eine Mehrheit erreichen müssen“. Thüringens oberster Richter soll im Wege der Vorklärung „Fragen zur Auslegung der Verfassungsbestimmungen zur Landtags- und Kanzlerwahl“ aufwerfen können. Hierzu gibt es widersprüchliche Rechtsmeinungen und Berichte.

Innenminister Meier schlug einst vor, dass Thüringen sich bei Verfassungsänderungen an den Regelungen anderer Bundesländer wie Sachsen orientieren solle. Dies gilt laut Maier auch für die Begrenzung der Regierungsbildungszeit sowie für den Gesetzentwurf, der vorsieht, dass Landesparlamente als aufgelöst gelten, wenn innerhalb einer bestimmten Anzahl von Monaten kein Ministerpräsident gewählt wird. erklären. Steffen Dittes, Vorsitzender der Linksfraktion, äußerte auf X (ehemals Twitter) Zweifel an Maiers Vorschlägen.

CDU-Gesetzentwurf

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Quelle: www.stern.de

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