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Debatte über die Inlandsinspektionen von Flüchtlingen, die neu eingetroffen sind

Gelegentlich gelangt die Meldung, dass Asylbewerber kurzzeitig in ihre Heimatländer zurückkehren. quantitative Daten zu diesem Phänomen fehlen. Der Migration Beauftragte warnt davor, dass ein Missbrauch eventuell den Verlust des Schutzstatus nach sich ziehen könnte.

Warnt Asylsuchende im Flüchtlingsamt davor, ohne gültigen Grund in ihre Heimat zurückzukehren.
Warnt Asylsuchende im Flüchtlingsamt davor, ohne gültigen Grund in ihre Heimat zurückzukehren.

- Debatte über die Inlandsinspektionen von Flüchtlingen, die neu eingetroffen sind

Es gibt laufende Diskussionen darüber, dass Flüchtlinge möglicherweise vorübergehend in ihre Heimatländer zurückkehren könnten, ohne gültige rechtliche Gründe. Diese Diskussion hat an Fahrt gewonnen, da es sich um Asylsuchende aus Afghanistan handelt. Bedauerlicherweise sind die Zahlen für die Behörden nicht zugänglich. Laut RTL organisieren Reisebüros in Hamburg angeblich Urlaubsreisen in den Hindukusch für Individuals aus Afghanistan.

Der deutsche Regierungskommissar für Migration, Joachim Stamp (FDP), rät nun Flüchtlingen davon ab, aus rein touristischen oder Freizeitzwecken in ihre Heimatländer zu reisen. Er sagte der Bild: "Deutschland sollte aufgeschlossen bleiben, aber nicht naiv. Die Behörden müssen sicherstellen, dass Personen, die hier Asyl beantragt haben, aber in ihrem Heimatland Urlaub machen, ihren Schutzstatus sofort verlieren und nicht mehr in Deutschland bleiben können."

Der Innensenator von Hamburg, Andy Grote (SPD), sagte der Deutschen Presse-Agentur, dass Reisen in das vermeintliche Herkunftsland auch den Schutzstatus infrage stellen würde. "Wenn es leichte Reisewege nach Afghanistan gibt, besteht auch die Möglichkeit von Abschiebungen."

Der Schutzstatus nach Heimatreisen wird überprüft

Heimatreisen können in bestimmten Situationen gestattet werden - zum Beispiel aufgrund einer schweren Krankheit oder des Todes naher Verwandter. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) in Nürnberg behauptet, dass in jedem Einzelfall geprüft wird, ob der gewährte Schutz nach bekannten Heimatreisen widerrufen werden soll.

Allerdings hat das Amt keine genauen Statistiken darüber, wie oft der Schutz widerrufen wurde. Das Bamf veröffentlicht eine allgemeine Statistik über Schutzprüfungen - die auch aus anderen Gründen als Heimatreisen stattfinden. Es gibt jedoch keine detaillierte Aufschlüsselung darüber, warum eine Überprüfung oder Widerruf der Schutzentscheidung in Betracht gezogen wird.

Zu der Rechtsmäßigkeit von Heimatreisen sagte ein Sprecher: "Im Allgemeinen geht das Bamf davon aus, dass diese nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt sind." Zum Beispiel ist eine kurze Rückkehrreise zur Erfüllung einer moralischen Verpflichtung - wie zum Beispiel die Teilnahme an einer Beerdigung oder der Besuch eines schwer kranken Familienmitglieds - kein Grund für einen Widerruf.

Heimatreisen wurden bereits zuvor diskutiert

Diskussionen über Heimatreisen von Asylsuchenden in Deutschland haben sich in den vergangenen Jahren bereits ergeben, zum Beispiel im Zusammenhang mit Reisen von Personen aus Syrien. 2017 sorgte ein AfD-Antrag im Landtag von Baden-Württemberg für Aufsehen, in dem eine Untersuchung der Heimataufenthalte von Flüchtlingen gefordert wurde.

Das Innenministerium stated dann auf der Grundlage einer Umfrage bei den Ausländerbehörden, dass seit 2014 etwa 160 Fälle bekannt geworden seien, in denen Personen einmal oder mehrmals in ihre Heimatländer zurückgekehrt seien. Es ist ein gewisser Grad an Unsicherheit anzunehmen. Als Beispiele wurden persönliche, familiäre oder geschäftliche Gründe genannt.

2017 teilte die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen auf eine Kleine Anfrage hin mit, dass ihrer Kenntnis nach die betreffenden Flüchtlinge nicht in ihre Heimatländer gereist seien, um "Urlaub zu machen".

Das Reisebüro, das angeblich Reisen nach Afghanistan für Individuals aus Afghanistan organisiert, ist ein umstrittenes Thema, wie RTL meldet. Angesichts dieser Bedenken rät der deutsche Regierungskommissar für Migration Flüchtlingen davon ab, Reisebüros für touristische Besuche in ihren Heimatländern zu nutzen.

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