- Dauerhafte Haft wegen übermäßiger Kopfbewegung
Ein 21-jähriger Individual wurde vom Landgericht Bremen wegen Tötung zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt. Der Richter sagte zum Angeklagten: "Sie tragen die Verantwortung für den Verlust eines Menschenlebens."
Das Gericht war von der Schuld des Angeklagten überzeugt und berief sich dabei auf Chat-Protokolle, Telefonaufzeichnungen und Zeugenaussagen. Es wurde festgestellt, dass der junge Mann das Ereignis mit verschiedenen Personen, darunter seiner Verlobten, besprochen und Details preisgegeben hatte, die nur er wissen konnte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da noch ein Berufungsverfahren möglich ist.
Mit voller Wucht angegriffen
Das Gericht stellte fest, dass der Angeklagte, seine Komplizen und das 46-jährige Opfer sich am Abend seines 21. Geburtstags im September 2023 in Bremen in einer Bar befanden, wo sie Alkohol und Marihuana konsumierten.
Später am Abend, in der Nähe eines Tischtennis-Tisches, trafen der junge Mann, seine Freunde und das Opfer erneut aufeinander. Es kam zu einem Streit, bei dem der 46-Jährige zu Boden fiel. Das Gericht ging davon aus, dass der Angeklagte dann mit voller Wucht auf den Mann losging und ihm schwere Kopfverletzungen zufügte, die ultimately zu seinem Tod führten. Seine Freunde alarmierten daraufhin den Notruf.
Freispruch beantragt
Der in Deutschland geborene Angeklagte, der zuvor wegen versuchten Totschlags verurteilt worden war, bestritt die Tat vor Gericht. Sein Anwalt beantragte seinen Freispruch. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren wegen Totschlags. Das Gericht schloss sich der Meinung der Staatsanwaltschaft an.
Der 46-Jährige erlitt eine schwere Schädel-Hirn-Verletzung, Hirnblutungen und zahlreiche Knochenbrüche durch den Schlag auf den Kopf und fiel in ein Koma, aus dem er nicht mehr erwachte.
Täuschende Aussagen vor Gericht
Laut Gericht schwiegen die anderen Männer am Tatort oder machten falsche Angaben vor Gericht. Einer nahm die Verantwortung auf sich, beschrieb jedoch einen völlig anderen Tatverlauf, der nicht mit den Verletzungen des Mannes übereinstimmte. Das Gericht hielt diese Aussage für unglaubwürdig. Der Vorsitzende Richter zeigte sich erstaunt über die bewussten Falschangaben in einem so wichtigen Fall.
Die Aussagen und Telefongespräche der Verlobten des Angeklagten spielten eine wichtige Rolle bei der Urteilsfindung. Sie hatte Informationen über das Ereignis mit einer Freundin geteilt, und der Angeklagte hatte sich ihr anvertraut. Er erzählte auch einer anderen Frau von dem Ereignis und zeigte die gewalttätige Aktion, die er durchgeführt hatte. Der Richter hielt eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren für angemessen.
Der Richter betonte die Schwere der Handlungen des Angeklagten und sagte: "Ihre Handlungen haben direkt zum Tod eines anderen Menschen geführt." Trotz des Einspruchs des Anwalts des Angeklagten bestätigte das Gericht die zehnjährige Freiheitsstrafe und bekräftigte: "Die Justiz fordert Verantwortung für das Leben eines anderen Menschen."