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Datenschutzkonferenz: „Die Notwendigkeit harmonisierter Schutzstandards“

Wie sicher sind die Gesundheitsdaten von Patienten? Das Thema wurde unter anderem bei einem Treffen der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern besprochen. „Wir brauchen einheitliche Datenschutzstandards“, forderte Schleswig-Holsteins Datenschutzbeauftragte Marit Hansen.

Marit Hansen, Datenschutzbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein..aussiedlerbote.de
Marit Hansen, Datenschutzbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein..aussiedlerbote.de

Datenschutzkonferenz: „Die Notwendigkeit harmonisierter Schutzstandards“

Am Ende eines zweitägigen Treffens der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden (DSK) des Bundes und der Länder zog Schleswig-Holsteins oberste Datenschutzbeauftragte Marit Hansen ein positives Fazit. Hansen sagte am Donnerstag, dass insbesondere für die Forschung zu Gesundheitsdaten wichtige Anforderungen geschaffen worden seien. „Harmonisierte Standards und standardisierte Verfahren tragen wesentlich dazu bei, ein hohes Datenschutzniveau zu gewährleisten“, sagte sie. „So können wir einen wirksamen Schutz der Grundrechte erreichen.“

Zu den Themen des Treffens gehören unter anderem gesetzliche Normen für die medizinische Registrierung und einheitliche Standards für den Forschungsdatenschutz. Dem am Donnerstag veröffentlichten Schlussdokument zufolge müssen konkrete gesetzliche Regelungen getroffen werden, um die flächendeckende Nutzung von Gesundheitsdaten zu Forschungszwecken im Einklang mit den Grundrechten zu regeln.

Hansen beendete ihre Amtszeit als Vorsitzende mit einer positiven Beurteilung der DSK-Bilanz. „Im vergangenen Sitzungsjahr gab es eine Reihe von Gesetzesvorschlägen, die Auswirkungen auf den Datenschutz hatten“, sagte sie. Eine große Herausforderung für den Datenschutz ist die Technologieentwicklung im Bereich der künstlichen Intelligenz. „Ich freue mich daher sehr, dass wir auf der Datenschutzkonferenz unterschiedliche Perspektiven zusammenbringen konnten“, sagte sie. „Im Jahr 2023 haben wir eine Reihe von Stellungnahmen beschlossen, die für die Arbeit des Gesetzgebers relevant sind und auch für die Anwender in ihrer täglichen Praxis hilfreich sein werden“, sagte sie.

Die Datenschutzkonferenz besteht aus den Unabhängige Datenschutzbehörden des Bundes und des Bundes. Sie gewährleisten die Wahrung und den Schutz der Grundrechte des Datenschutzes, die einheitliche Anwendung europäischer und nationaler Datenschutzgesetze sowie deren Weiterentwicklung.

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Quelle: www.dpa.com

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