Das Urteil berührt nicht das Saarumwandlungsgesetz
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Berliner Ampelhaushalt 2021 hat nach Angaben des saarländischen Landesfinanzministeriums „keine unmittelbaren Auswirkungen“ auf das Sanierungsrecht des Landes. In Saarbrücken gebe es nach Ablauf des laufenden Geschäftsjahres keine rückwirkenden Haushaltsänderungen, sagte ein Sprecher des Saarbrücker Finanzministeriums. Darüber hinaus gebe es „keine Umwidmung der eingeräumten Kreditvollmacht für neue Zwecke“ und keinen „bloßen Hinweis auf den Klimawandel als Auslöser besonderer Notlagen“.
Dennoch steckt die Landesregierung in der Klemme. Das Verfahren „folge dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass ‚wir den Transformationsfonds sorgfältig analysieren müssen‘“, hieß es aus dem Ministerium. Ende 2022 hat die Landesregierung einen schuldenfinanzierten 3-Milliarden-Euro-Transformationsfonds für den Strukturwandel auch in der Stahlindustrie aufgelegt.
Durch den Transformationsfonds können Maßnahmen, die für die Umgestaltung der saarländischen Wirtschaft in den kommenden Jahren von entscheidender Bedeutung sind, im Parlamentshaushaltsgesetz berücksichtigt werden“, hieß es. „Diese Maßnahmen und ihr erheblicher Finanzbedarf.“ „Dafür sind „hohe Verpflichtungsermächtigungen“ erforderlich, die nicht in den ordentlichen Haushalt aufgenommen und nicht im Vorfeld klar positioniert werden können.
„Die notwendigen Maßnahmen im Sondervermögen können im Sinne der Schuldenbremse umgesetzt werden.“ Kernstück“, hieß es aus dem Ministerium. Das Budget wird transparent verwaltet.“
Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch die Verwendung von Corona-Krediten für Klimaprojekte als verfassungswidrig eingestuft. Das Urteil führt zu einer Lücke von 60 Milliarden Euro bei der Finanzierung von Klimaprojekten der Bundesregierung.
Quelle: www.dpa.com