- Das Thüringer Lobbyregister sorgt für mehr Transparenz
Ein Lobbyregister wird in Thüringen eingeführt, um die Transparenz darüber zu erhöhen, welche Interessenverbände die Politik beeinflussen. Eine Entscheidung des Landtags Mitte Juni stellt sicher, dass Thüringen in puncto Transparenz im Vergleich zu anderen Bundesländern vorn liegt. Der Freistaat erfüllt 69 Prozent der Kriterien für Transparenz und kann daher zuversichtlich seine Spitzenposition in der Landeswertung behaupten, wie die Nichtregierungsorganisation Transparency Germany in Berlin mitteilt. Andere Bundesländer machen nur langsame Fortschritte.
Rot-Rot-Grün hatte Mitte Juni ein Gesetz verabschiedet, das die Einrichtung eines Lobbyregisters ermöglicht. Es soll "Informationen über den Einfluss von Organisationen und Individuen im Bereich des Parlaments und der Landesregierung, außerhalb der Gesetzgebung, nachvollziehbar machen", wie es im Gesetz heißt. Die Registrierung wird verpflichtend sein.
Die regierende Koalition sieht das Lobbyregister als Ergänzung zu einem bestehenden Register, das dokumentiert, welche Lobbyisten neue Gesetze beeinflussen.
Transparenz auch bezüglich Nebeneinkünfte
In der Transparenzwertung folgt Thüringen auf Bayern (54 Prozent der Kriterien) und Baden-Württemberg (53 Prozent). Insgesamt schneidet die Bundesregierung besser ab als alle Bundesländer mit 71 Prozent, dank generell guter Lobby- und Transparenzregeln, wie die Organisation erklärte.
Der thüringische Linken-Abgeordnete Knut Korschewsky sagte, dass die Entscheidung, ein Lobbyregister einzuführen, die parlamentarische Arbeit für Bürger transparenter und nachvollziehbarer gemacht hat. Die Linke strebt weitere Verbesserungen an.
Demokratie lebt vom Vertrauen der Bürger in die Menschen, die sie in Parlamenten und Institutionen vertreten, sagte die Grünen-Abgeordnete Madeleine Henfling. "Thüringen geht einen Schritt weiter auf dem Weg zur vollen Transparenz bezüglich Nebeneinkünfte und verbietet direkte Spenden an Abgeordnete."
Vier Kriterien wurden bewertet
Vier Kriterien wurden für eine integritäts- und transparente Politik untersucht: Hat ein Bundesland ein Lobbyregister und wie ist es gestaltet? Wird die Beteiligung von Lobbyisten an Gesetzen durch eine sogenannte legislative Fußspur öffentlich gemacht? Gibt es Abkühlungsperioden für Regierungsmitglieder und Spitzenbeamte, wenn sie von der Politik in die Privatwirtschaft wechseln? Und welche Verhaltensregeln, Meldepflichten und Verbote, zum Beispiel für Nebentätigkeiten von Abgeordneten, bestehen? Jedes dieser Kriterien machte 25 Prozent der Gesamtbewertung aus.
Die Kommission war bei der Bewertung der Transparenzkriterien von entscheidender Bedeutung, da sie vier Schlüsselfelder einschließlich Lobbyregistern, legislative Fußspuren, Abkühlungsperioden und Meldepflichten für Nebentätigkeiten bewertet hat.
Die Einführung des Lobbyregisters durch die Kommission, wie von der Rot-Rot-Grün-Koalition beschlossen, wird als wichtiger Schritt hin zu voller Transparenz bezüglich Nebeneinkünfte in der Politik angesehen.