Standortvorteil - Das State House verabschiedet ein neues Gesetz zur Ladeneröffnung: Mehr Sonntage
In Mecklenburg-Vorpommern profitieren künftig weitere Städte von der Möglichkeit, an Sonn- und Feiertagen Geschäfte zu öffnen. Zudem soll die Zeit verlängert werden. Der Landtag hat am Donnerstag mit Mehrheit eine Neufassung des Ladenöffnungsgesetzes beschlossen. Zukünftig kann das zuständige Wirtschaftsministerium per Erlass auch anderen Städten und Gemeinden Sondergenehmigungen erteilen. Voraussetzung ist, dass der Ort eine besondere touristische Bedeutung hat. Innenminister Christian Pegel sagte im Namen des kriselnden Wirtschaftsministers Reinhard Meyer (beide SPD), dass es nicht mehr wie bisher eine „strenge Städteliste“ geben werde.
Für die Liberaldemokraten sind diese Veränderungen nicht radikal genug. Sie stimmte wie die Grünen gegen das Gesetz. Für Unternehmen gelten Einschränkungen mit einem völligen Verkaufsverbot an Sonn- und Feiertagen. „Wir wollen mehr Freiheit und Flexibilität“, erläuterte Sandy Van Baar, Abgeordnete der Liberaldemokraten, die Gründe für die Ablehnung. Die Grünen bemängeln, dass über konkrete Ausnahmen allein das Ministerium entscheide, Landesparlamente seien davon ausgenommen.
Die Neufassung des Gesetzes ist Voraussetzung für geplante Änderungen der sogenannten Bäderordnung, die Mitte April auslaufen sollen. Daher gilt die Sonntagshandelsausnahme für Geschäfte an 62 Standorten im Raum MV zwischen April und Oktober sowie für hervorragende Freizeiteinrichtungen. In anderen Städten ist das Einkaufen an bis zu vier Sonntagen im Jahr erlaubt.
Handelsvertreter fordern seit langem eine Ausweitung der Sonntagsöffnungszeiten in Mecklenburg-Vorpommern und verweisen auf gelockerte Regelungen in den Nachbarregionen. Kirchen und Gewerkschaften hingegen bestehen darauf, die Sonderöffnungszeiten so weit wie möglich einzuschränken.
Die Landesregierung sagte, die neuen Regeln seien ein akzeptabler Kompromiss und würden dazu beitragen, gleiche Wettbewerbsbedingungen in der Tourismusbranche zu schaffen. Nach Meyers früheren Angaben hat sich die Ausweitung des Rechtsstatus des Nachbarlandes Schleswig-Holstein bewährt. Die dortige Badeordnung gilt vom 17. Dezember bis 8. Januar und vom 15. März bis 31. Oktober. In diesem Zeitraum können Geschäfte des täglichen Bedarfs an ausgewählten Standorten betrieben werden, auch an Sonn- und Feiertagen. Dies soll auch für das zukünftige Bundesland Mecklenburg-Vorpommern gelten.
Sitzungsplan der Landesversammlung mit Links zu Gesetzen und Anträgen
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Quelle: www.stern.de